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Kompetentes Unternehmen
Der Hausanbieter
kann Referenzen ausgeführter Bauten anführen
Planung ·
Das Angebot enthält auf Wunsch eine vollständige individuelle Planung.
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Die Planung umfasst den Bauantrag mit Entwurfs- und Genehmigungsplanung,
Standsicherheitsnachweis, Wärmeschutznachweis entsprechend der Energieeinsparverordnung
sowie die Anträge bei Versorgungsträgern. ·
Das Angebot enthält eine detaillierte Baubeschreibung mit Kernangebot
und Leistungen, mit denen neben dem Kernangebot noch zu rechnen ist. ·
Der Vertrag zur Bauausführung wird erst nach Abschluss der Planung abgeschlossen.
Beratung
Für die Hausfinanzierung erhält der Bauherr/Käufer eine vollständige Kostenaufstellung.
Der Unternehmer weist auf ihm bekannte Fördermittel sowie notwendige und
empfehlenswerte Versicherungen hin (ohne Übernahme einer Haftung).
Terminplanung
Der Bauherr/Käufer erhält eine Bauablaufplanung mit verbindlichem Übergabetermin.
Wärmeschutz
Das Bauwerk entspricht den Anforderungen der Energieeinsparverordnung
(EnEV) vom 1. Februar 2002 mit wärmebrückenarmen Detaillösungen entsprechend
Beiblatt 2 zur DIN 4108.
Der rechnerische Nachweis des Jahres-Primärenergiebedarfs sowie der Energiepass
liegen vor.
Auf Wunsch kann der Bauherr/Käufer noch höhere Anforderungen an den Wärmeschutz
vereinbaren.
Die Luftdichtheit der Gebäudehülle nach dem Blower-Door-Verfahren wird
nachgewiesen.
Auf Wunsch wird die Wärmeleitfähigkeit der Baustoffe durch Vorlage der
Lieferscheine nachgewiesen.
Tauwasserschutz
in Bauteilen und auf Bauteiloberflächen
Tauwasser auf Bauteiloberflächen oder Aufschaukeln von Tauwasserniederschlag
in Bauteilen ist aus hygienischen und Wärmeschutzgründen zu vermeiden.
Der Bauherr/Käufer deshalb erhält auf Wunsch den Nachweis für tauwasserfreie
Konstruktionen.
Massive Außenwände (entsprechend DIN 4108-3 Ziffer 4.3.2) aus Mauerwerk
und Beton sowie Dächer (entsprechend DIN 4108-3 Ziffer 4.3.3) stellt DIN
4108-3 Ziffer 4.3. vom rechnerischen Tauwassernachweis frei.
Wohnfrieden, Schallschutz
Schallschutz gegen über Außenlärm sowie Ruhe innerhalb des Hauses ist
für ein Wohnen ohne Gesundheitsbeeinträchtigungen sehr wichtig.
Der Hausanbieter gewährleistet daher eine Gebäudehülle, die mindestens
die von der Gemeinde für Baugebiet ausgewiesene Lärmschutzklasse zum Schutz
gegen Außenlärm (nicht nur z.B. die Wand, sondern das komplette Bauteil
bestehend aus Wand, Fenster, Rollläden, Türen) erfüllen.
Innenwände und Decken,die die Empfehlungen für den normalen Schallschutz
im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau)
Beiblatt 2 erfüllen.
Auf Wunsch erfüllen sie die Empfehlungen für den erhöhten Schallschutz
nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) Beiblatt 2 (dies ist gesondert
zu vereinbaren).
Trennwände von Reihen- und Doppelhäusern erfüllen die Vorschläge für den
erhöhten Schallschutz nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) Beiblatt
2.
Der Bauherr/Käufer erhält auf Wunsch die rechnerischen Nachweise des Schallschutzes.
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Raumklima
Zur Verbesserung des Raumklimas bestehen Wände und Decken Baustoffen,
die durch ihre Wärmespeichermassen wesentlich zur Vergleichmäßigung der
Raumtemperaturen beisteuern. (wirksame Wärmespeicherfähigkeit nach DIN
V 4108-6:2000-11 für schwere Gebäude 50 Wh/(m³K) × Ve , für leichte Gebäude
15 Wh/(m³K) × Ve).
Die Auskühlzeit der Wände wird auf Wunsch nachgewiesen.
Brandschutz
Weil die Bauaufsicht nur geringe Anforderungen an den Brandschutz von
Einfamilienhäusern stellt, ist es wichtig auf ausreichenden Brandschutz
zu achten.
(Sie stellt z.B. keine Anforderungen an die Außenwände freistehender Einfamilienhäuser
mit einer Wohnung).
Wände und Decken des Hauses bestehen aus nichtbrennbaren Baustoffen der
Klasse A.
gesundes Wohnen,
Umweltverträglichkeit, Ökologie
Die Unbedenklichkeit der im Rohbau verarbeiteten Baustoffe wie Mauersteine,
Mauermörtel, Beton, Estrich, Putz, Dämmstoffe usw. weist der Unternehmer
auf Wunsch durch Urkunden der Arbeitsgemeinschaft umweltverträgliche Bauprodukte
(AUB) oder ähnlichen Organisationen nach.
Bauteile
Planung und Konstruktion der Bauteile entsprechen dem Stand der Technik.
Bauausführung
Die Bauausführung entspricht dem Stand der Technik.
Es gelangen nur konzessionierte Handwerksbetriebe mit eingewiesenem Personal
um Einsatz.
Interne Schulungen gewährleisten eine angemessene Qualifikation der Mitarbeiter.
Gewährleistung
Der Bauherr/Käufer erhält eine fünfjährige Gewährleistung aus einer Hand.
Auf Wunsch bietet der Unternehmer für den Rohbau eine verlängerte Gewährleistungsfrist
in Verbindung mit einer Gewährleistungsversicherung an.
Wartung
Auf Wunsch bietet der Unternehmer eine jährliche Wartung ("Hauscheck")
zum Festpreis an.
Für die gewarteten Positionen kann der Bauherr/Käufer eine verlängerte
Gewährleistung erhalten.
Bedienungsanleitung
Mit der Übergabe und Abnahme erhält der Bauherr/Käufer eine Bedienungsanleitung
für das Haus.
Darin werden angesprochen: ·
Beheizung und Belüftung,
Möbelaufstellung ·
Pflege von Hölzern und Böden ·
Reinigung und Spülung von Dachrinnen, Dränagen, Lichtschächten ·
Bedienung der Rückstausicherung ·
Filterwechsel ·
Hauptschalter,
Absperrhähne,
Abstellen von Wasserleitungen
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