Brandschutztechnische Analyse von Massiv- und Holzbauweisen
O. Univ. Prof. DDr. Ulrich Schneider, Dipl.-Ing. Monika Oswald,
Institut für Baustofflehre, Bauphysik und Brandschutz, TU Wien
1 Einleitung
Jedes Gebäude ist dem Gefahrenfall Brand ausgesetzt. Der
Verlauf von Bränden ist durch eine Vielzahl von Einflussgrössen
vorgegeben, die hemmend oder begünstigend auf den Brandverlauf
wirken bzw. die daraus resultierenden Schäden beeinflussen.
Aufgabe des Planers ist es, die Grundsätze des Brandschutzes
zu beachten, d. h., das Ereignis Brand muss bereits im
Entwurfsstadium als Lastfall berücksichtigt werden. Entsprechend
ihrer Wirkung in bezug auf die Brandsicherheit eines
Gebäudes unterscheidet man zwischen potentiellen Gefahren
und Schutzmassnahmen. Die vorzunehmenden Schutzmassnahmen
sind wiederum abhängig vom Brandrisiko und den
Vorgaben in bezug auf die angestrebten Schutzziele.
Um ein bestimmtes Sicherheitsniveau im Brandschutz zu erreichen,
stellt der Gesetzgeber dem Planer in Form von Richtlinien
und Bestimmungen Instrumentarien zur Seite, die dazu
dienen, die grundlegenden Schutzziele im Brandschutz
• den Schutz von Leben und Gesundheit von Personen im
betroffenen Gebäude und in dessen Umgebung (Personenschutz)
und
• den Schutz von Eigentum und die Begrenzung finanzieller
Schäden im betroffenen Gebäude und in dessen Umgebung
(Sachwertschutz)
zu erreichen. In der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich
sind in jüngster Zeit in der Entwicklung der baurechtlichen
Bestimmungen gravierende Änderungen in den Brandschutznormen
und Baugesetzen erkennbar, die z. B. Abminderungen
bezüglich der Brennbarkeit von Baustoffen und des
Brandwiderstands bei den Bauteilen im Wohngeschossbau zur
Folge haben. In diesem Zusammenhang wurde in Deutschland
der Entwurf einer technischen Richtlinie über brandschutztechnische
Anforderungen an Bauteile von Gebäuden der Gebäudeklasse
4 in Holzbauweise vorgelegt, welche die Einhaltung
des bisherigen Brandsicherheitsniveaus bis 13 m Geschosshöhe
sicherstellen soll. Im Folgenden wird diese Entwicklung
anhand neuester Forschungsergebnisse der TU Wien, welche im
Rahmen mehrerer Forschungsprojekte in den zurückliegenden
Jahren gewonnen wurden, im Detail dargelegt. Insbesondere
wurden vergleichende Risikobetrachtungen an mehrgeschossigen
Wohngebäuden (mehr als zwei Geschosse) in Holzbauund
Massivbauweise durchgeführt.
2 Brandlasten in Wohngebäuden
Das Brandgeschehen in einer Wohnung entwickelt sich umso
kritischer, je grösser der Anteil an brennbarem Inventar sowie an
brennbaren und ungeschützten Bauteilen im und am Gebäude
ist. Die Abb. 1 stellt die grundsätzliche Gliederung der Gesamtbrandlast
in einem Gebäude dar (nach [7] und [13)]. Danach
setzt sich die Gesamtbrandlast aus den mobilen und den konstruktiven
Brandlasten zusammen. Der Gebäudeinhalt stellt
dabei die mobile Brandlast mit allen im Gebäude vorhandenen
Einrichtungsgegenständen, den nutzungsspezifischen Ausstattungen
und dem Mobiliar dar. Die mobile Brandlast beschreibt
dabei im Wohnbau eine nur sehr schwer zu bestimmende
Grösse, die nicht allgemeingültig festgelegt werden kann, weil
sie auch abhängig ist von den persönlichen Verhältnissen und
Lebensgewohnheiten, zeitlichen Modeerscheinungen, dem sozialen
Umfeld sowie weiteren sozioökonomischen Faktoren.

Abb. 1:
Zusammensetzung der
Brandlastanteile in einem
Gebäude nach [7]
Die konstruktive, immobile Brandlast hingegen setzt sich ausder bauweisenspezifischen und den konstruktionsneutralen Brandlasten zusammen, Grössen die für unterschiedliche Bauweisen eindeutig festgelegt und bestimmt werden können. Die bauweisenspezifische Brandlast ist abhängig von der Trag- und Ausbaukonstruktion und den dabei verwendeten Materialien. Die konstruktionsneutralen Brandlasten beziehen sich hingegen auf Einbauten im Gebäude, die sowohl bei Massiv- als auch bei Holzbauten Verwendung finden, wie z. B. Fenster, Türen, Installationen, sonstige Gebäudetechniken usw.

Abb. 2:
Gegenüberstellung der
konstruktiven und mobilen
Brandlasten für unterschiedliche
Bauweisen in
einem 4-geschossigen
Wohnbau mit ca. 800 m2
Wohnnutzfläche nach [1]
Die Abb. 2 zeigt, dass sich die Brandlasten in einem mehrgeschossigen
Wohnbau mit einer durchschnittlichen Wohnnutzfläche
von ca. 800 m2 bei den vier angegebenen Konstruktionsarten
insgesamt bis zu einem Faktor vier unterscheiden;
d. h., in einem Holzwohnbau sind die zwei- bis vierfachen
Mengen an brennbaren Stoffen vorhanden wie in einem Massivwohnbau
[1]. Dementsprechend ist naturgemäss mit einem
deutlich höheren Brandrisiko zu rechnen, wie in [7] eindeutig gezeigt ist und auch aufgrund einer über zehn Jahre geführten
Brandstatistik von Wohngebäuden [28] eindeutig belegt
wurde. Darauf wird später noch eingegangen.
Der Vergleich der bauweisenspezifischen Brandlasten für
unterschiedliche Holzbauweisen mit dem Massivbau in der
Abb. 2 zeigt weiterhin, dass der Holzrippenbau im Vergleich
zum Massivbau etwa die 9,5fache Menge an konstruktiven
Brandlasten aufweist. Der Skelettbau erreicht bereits die 21fache
Menge an konstruktiven, brennbaren Bestandteilen und die
Brettstapelkonstruktion die 31,5fache Menge an konstruktiven
Brandlasten gegenüber dem Massivbau. Diese Gegenüberstellung
zeigt deutlich, dass die konstruktiven Brandlasten bei
Holzkonstruktionen in einem massgeblichen Verhältnis zu den
Gesamtbrandlasten stehen und deshalb naturgemäss im
Brandfall durch die dem Baustoff Holz immanente Eigenschaft
der Brennbarkeit wesentlichen Einfluss auf die Brandentstehung
und -entwicklung nehmen (vgl. [1]).
Bauteilkonstruktionen, die brennbare Baustoffe z. B. in Form
von Vollholz, Holzwerkstoffen oder organischen Dämmstoffen
enthalten, weisen nach [1] und [7] grundsätzlich folgende zusätzliche
oder erschwerende Gefahrenpotentiale gegenüber
nichtbrennbaren Massivbauten auf:
1. Zusätzlicher Eintrag von Brandlasten
2. Erhöhung der Rauchgasentwicklung und Pyrolyseprodukte
3. Zusätzliche Bildung und Ausbreitung von Kohlenmonoxid
4. Brandentstehung innerhalb der Konstruktion
5. Brandeinleitung und Weiterleitungin Konstruktionshohlräumen
6. Gefahr von Nachentzündungen und Bildung von Glutnestern
7. Erhöhung der Flash-over-Gefahr
Am bedenklichsten für das Brandgeschehen ist in dieser Auflistung
der zusätzliche Eintrag von konstruktiven Brandlasten
zu bewerten, da brennbare Baustoffe, wenn sie dem Feuer
zugänglich sind, sich im Brandfall vergleichsweise schnell
thermisch zersetzen und zusätzliche Energie sowie toxische
Brandgase freisetzen.
Abb. 3: Einfluss der bauweisenspezifischen Brandlasten auf dasBrandszenarium
Die Abb. 3 zeigt qualitativ die zu erwartenden Temperaturentwicklungen bei einem Brand in einem Massivbau und in einem Holzbau. Es zeigt sich, dass bei Wohngebäuden aus nichtbrennbaren Baustoffen (z. B. Mauerwerks- oder Stahlbetonbau) der Brand nach dem Verzehren der mobilen und konstruktionsneutralen Brandlasten im Brandfall schnell erlischt. Bei der Holzbauweise hingegen beteiligen sich zusätzlich zu den mobilen Brandlasten die dem Feuer mittelbar oder unmittelbar zugänglichen Trag- und Bekleidungskonstruktionen am Brandgeschehen. Es ist damit zu rechnen, dass während eines Brandes die durch nichtbrennbare Bekleidungen bis zu einem gewissen Zeitpunkt geschützten immobilen Brandlasten (z. B. Wandständer, Holzbalken in Deckenkonstruktionen usw.) sich zeitlich verzögert ebenfalls am Brandgeschehen beteiligen; d. h., Holzkonstruktionen weisen prinzipiell im Brandfall einen höheren Energieeintrag, eine grössere Temperatur- und Brandgasentwicklung und in weiterer Folge eine grösseren Zerstörungsgrad am Gebäude auf als Massivbauten. Im Hinblick auf die Brandgasentwicklung ist anzumerken, dassüber Zweidrittel der vorher genannten Brandopfer an Rauchgasen, vor allem an Kohlenmonoxid (CO), sterben.
Die nachstehenden
Abb. 4 und 5 zeigen die gemessene Entwicklung von CO
im Zuge von Brandversuchen auf [11]. Untersucht wurden
Brände in einer Brandkammer und die Entwicklung der CO-Konzentrationen
in bestimmten Entfernungen vom Kammeraustritt.
Die Brandkammer war entweder mit brennbaren oder mit nichtbrennbaren
Baustoffen ausgekleidet.

Abb. 4:
Messung der CO-Entwicklung
ausserhalb des Brandraumes
nach [11]

Abb. 5:
Messung der CO-Entwicklung
ausserhalb des Brandraumes
nach [11]
Die Abb. 4 zeigt die COKonzentrationen für einen Versuch ohne Holzverkleidung in der Kammer. Die Abb. 5 zeigt den gleichen Versuch in einer mit Holz ausgekleideten Kammer. Man erkennt unmittelbar, dass die COKonzentrationen im zweiten Fall teilweise um mehr als das Dreifache zunehmen, d. h., das Brandrisiko steigt auch ausserhalb des Brandraumes erheblich an. Anzumerken wäre hier, dass bereits Einwirkungen von CO-Konzentrationen oberhalb von 0,8 Volumenprozent in der Atemluft zum sofortigen Tod führen.
Im Rahmen eines zweijährigen Forschungsprojektes hat sich
das Institut für Baustofflehre, Bauphysik und Brandschutz der
TU Wien mit Fragen der Sicherheit und des Verhaltens von
mehrgeschossigen Wohngebäuden im Falle von Bränden beschäftigt.
Dabei hat sich neben der detaillierten Untersuchung
des Brandlasteinflusses ergeben, dass die derzeit übliche
Brandschutzberechnung einzelner Bauteile im Hinblick auf das
Verhalten der Gesamtkonstruktion je nach Bauart zu Risiken
führen kann, welche vor allem im Wohngeschossbau zu beachten
sind, wenn überwiegend brennbare Baustoffe zur Anwendung
kommen [13].
Die konstruktive Untersuchung eines Bauwerks bzw. die
Bewertung der Gesamtkonstruktion unter Brandeinwirkung
erfordert einerseits die Betrachtung einzelner Bauteile im
Hinblick auf die verwendeten Baustoffe und ihre Herstellung
sowie der Bauteilfunktion und andererseits die Beurteilung
des Zusammenwirkens sämtlicher onstruktionselemente als
Ganzes. Es ist vollkommen klar, dass der Brandwiderstand einzelner
tragender Bauteile, z. B. von Stützen, den Brandwiderstand
der Gesamtkonstruktion ausschlaggebend beeinflussen
kann. Für den mehrgeschossigen Wohnbau ist der Einbau von
tragenden Einzelstützen allerdings nicht relevant. Hier überwiegt
das Zusammenwirken der einzelnen Bauteile unter
Berücksichtigung des Verhaltens von Unterstützungen, Anschlüssen
und Verbindungen, wobei im Holzbau zusätzlich die
Wirksamkeit von Aussteifungen zur Vermeidung eines Stabilitätsversagens
zu beachten ist. Die Standsicherheit eines
Gebäudes unter den üblichen Gebrauchslasten ist im Falle zusätzlicher
Brandeinwirkungen insoweit sehr schwierig zu beurteilen.
Die Frage, ob die normgerechte brandschutztechnische
Bemessung von Einzelbauteilen zur Erzielung eines adäquaten
Brandverhaltens der Gesamtkonstruktion führt, wird im
Folgenden für die Massiv- und die Holzbauweise anhand einzelner
Bauelemente und deren Zusammenwirken untersucht.Im Detail werden folgende Bauelemente und Konstruktionen
des Wohngeschossbaus untersucht und bewertet:
• Wandbauteile
• Deckenbauteile
• Verbindungen, Anschlüsse und Fugen
• Fassaden
• Öffnungen
3 Beurteilung unterschiedlicher Bauarten
und Bauelemente
3.1 Wandbauteile in Massivbauweise
Massive tragende Wände müssen bereits aus statischen Gründen
derart bemessen sein, dass die Konstruktion in jedem Fall
mindestens der Klassifikation F 90 (zukünftig REI 90 nach [27])
entspricht. Mauerwerks- oder Stahlbetonkonstruktionen besitzen
somit im Gegensatz zu den Konstruktionsweisen aus Holz
im Wohnbau üblicherweise «stille» Reserven hinsichtlich ihrer
Feuerwiderstandsdauer, welche dazu beigetragen haben, dass
die Brandsicherheit im Wohngeschossbau bei uns als vergleichsweise
hoch eingestuft wurde. Man könnte auch umgekehrt
sagen, die übliche Massivbaukonstruktion im Wohnbau
ist hinsichtlich des Brandschutzes überbemessen.
In den nachstehenden Abb. 6, 7 und 8 sind einige Beispiele für
tragende Wände in ein- und zweischaliger Ausführung dargestellt.
In Abhängigkeit vom Baumaterial und der Wandstärke
wird bereits bei typischen Wohnbaukonstruktionen eine Einreihung
in die Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102-4 mit
einer F180-(REI180-)Klassifikation erzielt, obwohl die baurechtlichen
Anforderungen typischerweise die Klasse F90 bzw.
F60 (neue Musterbauordnung BRD, MBO 2002) nicht überschreiten.
Für das einschalige Mauerwerk in Abb. 6 ist hierfür
eine vollfugig versetzte Mauerziegelwand mit einer Mindestdicke
von 24 cm und beidseitigem Verputz mit einer Putzdicke
von mindestens 1,5 cm erforderlich. Eine einschalige tragende
Wand aus Mantelbetonsteinen erreicht dieselbe brandschutztechnische
Klassifikation mit einer Mindestkerndicke von
20 cm und beidseitigem Verputz (siehe Abb. 7).

Abb. 6:Ausführungsbeispiel einer tragenden Wand aus Mauerziegel

Abb. 7:Ausführungsbeispiel einer tragenden Wand aus Mantelbeton

Abb. 8:
Ausführungsbeispiel einer tragenden zweischaligen
Wand aus Mauerwerk
Das Ausführungsbeispiel einer zweischaligen tragenden Wand
aus Mauerwerk erlangt bereits durch die tragende Innenschale
aus Mauerziegel mit einer Mindestdicke von 24 cm und innenseitigem
1,5 cm dickem Verputz die F180-(REI180-)Klassifikation
(siehe Abb. 8).
Es zeigt sich somit eindeutig, dass massive Wände bereits aufgrund
ihrer statischen Ausbildung und den daraus resultierenden
Querschnitten, eine grosse Masse,Wärmespeicherfähigkeit
und Feuerwiderstandsdauer besitzen. Im mehrgeschossigen
Wohnbau in Massivbauweise ist davon auszugehen, dass die massiven Wände während eines Raumbrandes nur einseitig
beflammt werden, da es sich in der Regel um die Aussenwände
des Gebäudes oder Querschnitte zwischen den Wohneinheiten
handelt.
Die Konstruktionen haben im allgemeinen enorme Reserven
hinsichtlich ihres Feuerwiderstandes, welche in der Vergangenheit
aufgrund der bauaufsichtlichen Anforderung F90 (stillschweigend)
in Anspruch genommen wurden, sodass sich im
Wohnbau quasi automatisch ein hohes Brandsicherheitsniveau
ergab. Die einseitige Brandbelastung von tragenden Wänden
kann zu den in der Abb. 9 dargestellten Spannungen im
Mauerwerk sowie zu Exzentrizitäten infolge von Materialzerstörungen
führen. Obwohl sich massive Bauteile im Brandfall
nur langsam erwärmen, können sich an der Oberfläche der
feuerzugewandten Seite der Wand in Abhängigkeit von der
Branddauer Risse bilden und schalenförmige Abplatzungen bis
zu 2 cm entstehen. Im Hinblick auf das Tragverhalten verhindert
der Putzmörtel zunächst das Abplatzen, d. h., die Dicke
der beschädigten Mauerwerksschale, die maximal 2 cm beträgt,
kann durch den Innenputz verringert werden.

Abb. 9:
Spannungsverteilung im Wandquerschnitt
unter Brandbelastung
Ein- und zweischalige Wände in Massivbauweise können in
der Realität, d. h. unter Berücksichtigung der Brandwirkungen
infolge der im Wohnbau tatsächlich vorhandenen Brandlasten,
grundsätzlich nahezu beliebig lange dem Feuer Widerstand leisten.
Der Einfluss der Dämmstoffe im Brandfall kann dabei
prinzipiell vernachlässigt werden, da die Dämmmaterialen
durch den Verputz, die Mauerwerkssteine bzw. den Stahlbeton
hinreichend vor der Brandeinwirkung geschützt sind und bei
einem Raumbrand in einem massiven Wohngebäude üblicherweise
keinen nennenswerten Beitrag zur Brandlast leisten. Somit
ist eine unmittelbare Beteiligung der Dämmschichten an
einer Brandübertragung mit grosser Wahrscheinlichkeit auszuschliessen.
Es sind auch keine Schadensfälle bekannt, bei denen
der Dämmstoff zwischen nichtbrennbaren Wetterschutz- und
Tragschichten zur Brandweiterleitung beigetragen hätte [23].
3.2 Wandbauteile in Holzbauweise
Ein Wandbauteil in Holzbauweise muss zahlreiche Anforderungen
erfüllen, um die Entzündung der brennbaren Tragkonstruktion
zu verhindern. Eines der wesentlichen Kriterien im mehrgeschossigen
Wohnbau in Holzbauweise ist eine «brandschutztechnisch
wirksame» raumseitige Beplankung des
Wandbauteils. Sie muss derart ausgeführt werden, dass die
Entzündung der brennbaren Tragkonstruktion sowohl während
der Brandbelastung als auch in der Abkühlphase wirkungsvoll
verhindert wird. Gravierende Beschädigungen, z. B. in Form
von klaffenden, durchgehenden Rissen bzw. ein Abfallen oder
Ablösen der Beplankung, sind unter Brandbeanspruchung
praktisch nicht zu vermeiden.
Eine wirksame Brandschutzbekleidung muss, wenn sie in baurechtlichen Vorschriften einen festen Platz erhalten soll, brandschutztechnisch genau beurteilt werden. Die Festlegung des Zeitraumes bis zum Versagen der Beplankungen unter Brandbeanspruchung erfolgte deshalb erstmalig im Entwurf der deutschen «Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen von Gebäuden der Gebäudeklasse 4 in Holzbauweise» [19], für eine Prüfung nach DIN 14135 (F60) mit mindestens 60 Minuten. Die determinierten Leistungskriterien sind dabei die Verhinderung der Entzündung bzw. Verkohlung des Holztragsystems unterhalb der Brandschutzbekleidung bei 300 °C. Das Versagenskriterium ist in der Regel der Verlust des Raumabschlusses («E»-Kriterium) durch Versagen der Kapselung.
In den nachfolgenden Abb. 10 und 11 sind unterschiedliche
Lösungsvarianten eines Wandanschlusses gegenübergestellt.
Die Abb. 10 zeigt ein Anschlussbeispiel für eine Trennwand an eine Aussenwand gemäss den Standardlösungen der PROHOLZ- Österreich [24]. Die innenseitige Brandschutzbekleidung
der Aussenwand wird darin mit einer Lage Gipsfaserplatte in
10 mm Dicke als ausreichend angegeben. Eine einlagige Gipskartonbeplankung
hat sich jedoch aus der Sicht des Brandschutzes
generell als ungenügend herausgestellt, d. h., eine
derartige Verkleidung kann die Holzkonstruktion nicht über einen
längeren Zeitraum vor der Brandeinwirkung schützen. Des
weiteren wird im vorliegenden Ausführungsbeispiel durch den
fehlenden Versatz der Brandschutzbekleidungen im Eckebereich
eine vorzeitige Entzündung der Tragkonstruktion im
Brandfall begünstigt.

Abb. 10:
Lösungsvariante eines
Anschlusses Aussenwand-
Trennwand nach PROHOLZÖsterreich
[24]

Abb. 11:
Lösungsvariante eines Anschlusses tragender, raumabschliessender
Wände nach Muster-Holzbaurichtlinie [19]
Demgegenüber stellt die Abb. 11 eine Lösungsvariante gemäss den Anforderungen der in Deutschland entwickelten Muster- Holzbaurichtlinie [19] dar. Für die Brandschutzbekleidung dürfen hierbei nur nichtbrennbare Verkleidungsmaterialien verwendet werden. Die Herstellung der Verkleidung der tragenden Konstruktion muss mindestens aus zwei Plattenlagen mit annähernd gleichem Temperatur- und Verformungsverhalten erfolgen, wobei die Fugen bei allen Wand- und Deckenanschlüssen versetzt angeordnet sein müssen. Des weiteren werden die Holzsteher der beiden Wandelemente im Stossbereich miteinander verschraubt. Die Konstruktion hat zwar den Nachteil, dass bei Wohngebäuden in Holzkonstruktion das Holz optisch verschwindet, sie hat jedoch den Vorteil einer vergleichsweise brandsicheren Bauweise. In Österreich ist manderzeit noch weit entfernt von der Realisierung derartiger Konstruktionen, d. h., es gibt keine Holzbaurichtlinie für den Brandschutz.
Auch bei einer zweilagigen Beplankung ist der Brandschutz des Holztragsystems nur unter der Einhaltung aller in weiterer Folge angeführten Kriterien gegeben. Wie sich bei Versuchen gezeigt hat [18], reicht z. B. eine zweilagige Gipskartonverkleidung mit je 15 mm Stärke möglicherweise nicht aus, um das Tragwerk wirksam vor einer Brandbelastung zu schützen. Selbst wenn die Gipskartonbeplankung unter Brandeinwirkung intakt bleibt bzw. nicht abfällt, kann es bei unzureichender Ausbildung der Plattenstösse zu einer thermischen Zersetzung der darunterliegenden Holzkonstruktion kommen.
Im Zuge einer Forschungsarbeit wurden Versuche zum Zündverhalten
von Holzkonstruktionen am Institut für Baustofflehre,
Bauphysik und Brandschutz der TU Wien durchgeführt
[38]. Ausgangspunkt der Überlegungen waren Brandfälle aus
der Praxis, bei denen Holzkonstruktionen durch einen Glimmbrand
zerstört wurden. Diese Brände ereigneten sich, ohne
dass die Wärmequelle die gemeinhin als zum Anzünden von
Holz genannten Zündtemperaturen erreicht hatte und obwohl
die vorgeschriebenen Brandschutzverkleidungen in direkter
Umgebung der Wärmequellen vorgesehen waren. Dieses Phänomen
wird in der Literatur als Holzselbstentzündung bezeichnet.
Dabei kann Holz unter bestimmten Bedingungen und bei
einer Umgebungstemperatur, die weit unter der Zündtemperatur
von Holz liegt, zünden und verglimmen. Ziel der darauf
folgenden Untersuchungen war es, die Bedingungen unter denen
dieses Phänomen auftreten kann, festzustellen und einen
Temperaturbereich für diese Entwicklung einzugrenzen. Zu
diesem Zweck wurden Holzproben in einem Ofen über einen
längeren Zeitraum von allen Seiten verschiedenen isothermen
Temperaturen ausgesetzt. Ziel war es, durch Untersuchung des
Temperaturanstiegs im Inneren der Proben den Beginn einer
exothermen Reaktion zu beweisen und den Ablauf eines
Glimmvorganges zu definieren.
Als Probekörper dienten Fichtenholzwürfel in der Grösse 4 x 4
x 4 cm. Die Proben waren vor den Versuchen mindestens 6 Monate
bei Raumtemperatur gelagert worden. Die Temperaturerfassung
erfolgte mittels NiCr-Ni-Thermoelementen an verschiedenen
Stellen in und am Probekörper. Ein weiteres
Thermoelement im Luftraum des Ofens diente der Regelung
der Versuchtemperatur. Die ersuchstemperaturen wurden über definierte Zeiträume beibehalten, und die Aufzeichnung
aller Temperaturen erfolgte mittels eines Datenloggers alle
30 Sekunden. Die Abb. 12 zeigt den Versuchsaufbau mit dem
allseitig in 2,5 cm Steinwolle eingepackten Versuchswürfel.

Abb. 12:
Versuchsaufbau für
Glimmbrandversuche mit
in Steinwolle eingepackten
Probekörpern
Die nachfolgende Abb. 13 zeigt die beim Versuch gemessenen
Temperaturen im Kammerofen und die Temperaturen innerhalb
sowie an der Oberfläche der Holzprobe. Im vorliegenden Beispiel
wurde die maximale Ofentemperatur für den Glimmbrandversuch
mit 250° C festgelegt. Hinsichtlich des Temperaturanstiegs
erfolgt die Erwärmung der Probe in parallelem Verlauf
zum Anstieg der Ofentemperatur. Aufgrund der Dämmung
des Fichtenwürfels (2,5 cm Steinwolle) wird die Versuchstemperatur
von 250° C in der Probe selbst erst eine Stunde später
als im Ofen erreicht. Wie auf der Abb. 13 erkennbar ist, nähern
sich die Holztemperaturen nicht den Ofentemperaturen an,
sondern steigen deutlich über diese hinaus, d. h., etwa ab der
160. Minute des Brandversuches sind exotherme Vorgänge zuverzeichnen, die darauf schliessen lassen, dass der Probekörper
glimmt. Diese Annahme wird dadurch untermauert, dass
sogar ein leichter Anstieg der Ofentemperatur infolge des
Glimmvorganges am Holzwürfel und der daraus resultierenden
zusätzlichen Wärmequelle in der Abb. 13 zu verzeichnen sind;
d. h., die exothermen Reaktionen sind dermassen intensiv,
dass sogar Rückwirkungen auf die Ofentemperatur (siehe
channel 2 in der Abb. 13) ersichtlich sind. Die maximal erreichten
Temperaturen in der Holzprobe liegen bei ca. 500° C.
Abb. 13:
Glimmbrandversuch an
einer isolierten Holzprobe
bei einer isothermen Umgebungsbedingung
von
250° C
Bei dem untersuchten Phänomen beginnt der Glimmbrand praktisch im Inneren des Probekörpers wie aus den gemessenen Temperaturverläufen hervorgeht. Durch die Hitze schrumpft das Holz, es entstehen Verformungen und Risse. Da im Zentrum der Probe die Wärmeverluste am geringsten sind, bildet sich dort ein Wärmestau. Die exothermen Reaktionen setzen Wärme frei, welche nicht rasch genug abgeführt werden kann, d. h., die Temperatur steigt. Dadurch werden die Reaktionen, gemäss Arrheniusgesetz, beschleunigt, sodass ein zusätzlicher Temperaturanstieg eintritt. So steigt die Temperatur im Innern immer weiter, bis ein Glimmbrand einsetzt. Nach insgesamt 500 Minuten (8 Stunden 20 Minuten) ist beinahe die gesamte Probe zu Asche zerfallen, es bleiben nur geringfügige Reste von den Eckbereichen des Probewürfels übrig (siehe Abb. 14).

Abb. 14:
Probekörper nach dem
Glimmbrandversuch bei
250° C Ofentemperatur
Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse belegen somit eindeutig, dass die Möglichkeit der Selbstentzündung von Holz bei niedrigen Temperaturen gegeben ist. Die äussere Dämmung des Probekörpers hat dabei einen erheblichen Einfluss auf diese Entwicklung. So konnte bei einem Versuchsaufbau ohne Dämmung erst ab 270° C Umgebungstemperatur ein Glimmbrand im Inneren von Holzproben eingeleitet werden. Dieses Phänomen stellt ein bauweisenimmanentes Risiko dar, wobei sich erschwerend auswirkt, dass von aussen kaum erkennbar ist, ob sich das unter der Beplankung befindliche brennbare Tragwerk entzündet hat. Die Holzelemente können glimmend abbrennen, was dann in weiterer Folge zu einem Versagen der Konstruktion führen kann. Die vorliegenden Untersuchungen zeigen, dass das gewählte 300°-C-Kriterium offenbar sehr empfindlich von dem konstruktiven Aufbau, der Aufheizgeschwindigkeit und der Branddauer abhängt, wobei der Wärmestau innerhalb der Konstruktion zu berücksichtigen ist. Es ist deshalb erforderlich, jede einzelne Konstruktion separat im Brandofen zu prüfen, um das Nachglimmen an der Tragkonstruktion sicher beurteilen zu können. Das 300°-C-Kriterium enthält nach den vorliegenden Ergebnissen keinerlei Sicherheitsreserven.
Nur zweilagige Beplankungen tragender Holzkonstruktionen, praxisgerechte Ausführung und eine brandschutztechnisch wirksame Kombination der Werkstoffe sind geeignet, um die Anforderungen an den Brandschutz zu erfüllen. Eine solche Kombination von Werkstoffen stellt z. B. die bei Brandversuchen in Deutschland [18] getestete Bekleidung aus einer brandseitig liegenden, 20 mm starken, speziellen Gipskarton- Feuerschutzplatte in Kombination mit einer 15 mm starken, speziellen Gipsfaserplatte dar. Das in der Feuerschutzplatte enthaltene Glasvlies verhindert eine frühzeitige Rissbildung, und somit kann während der gesamten Brandbeanspruchungsdauer keine Entzündung der brennbaren Tragkonstruktion stattfinden. Diese beiden genannten Plattentypen weisen zudem ein ähnliches Dehnungsverhalten auf, um die Rissbildung nicht zusätzlich zu verstärken. Nach dem Entwurf der deutschen «Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen von Gebäuden der Gebäudeklasse 4 in Holzbauweise» [25] müssen die Konstruktionshohlräume des weiteren mit nichtbrennbarem Dämmaterial (Schmelzpunkt > 1000° C) vollständig ausgefüllt werden.
In Österreich sind derartige Lösungen nicht vorgeschrieben,
weil es keine Holzbaurichtlinie gibt, d. h., es zählt nur das
Ergebnis der Brandprüfung einzelner Bauelemente, die Anschlüsse
und Fugen zu anderen Elementen werden im allgemeinen
nicht geprüft. Es muss davon ausgegangen werden,
dass derartige Konstruktionen (selbst wenn sie nicht verbrannt
sind) nach einem Brandfall nicht mehr tragfähig sind. In der
Massivbauweise kann ein Wandbauteil auch in Verbindung mit
angrenzenden Wandbauteilen im Gegensatz dazu grundsätzlich
sehr viel länger dem Feuer Widerstand leisten, d. h., die
Konstruktion ist auch nach einem Wohnungsbrand praktisch
noch voll tragfähig.
3.3 Deckenbauteile in Massivbauweise
Aus statischen Gründen sind grundsätzlich bei fast allen Gebäuden
in Massivbauweise zusätzliche Tragreserven der Geschossdecken
vorhanden. Dies ist unter anderem dadurch zu
erklären, dass im Gegensatz zu den statischen Annahmen die
Querbewehrung im Brandfall mitträgt und ausserdem die
brandschutztechnisch massgeblichen Stützweiten infolge der
Randeinspannung kleiner sind als die statischen (rechnerischen)
Stützweiten. In der Praxis kommt es im Brandfall daher
auch zu Umlagerungen in der Lastverteilung, sodass sich die
Feuerwiderstandsdauer der Bauteile mehr als verdoppeln
kann. Bei Geschossdecken in Massivbauweisen erfolgen die
Lastabtragungen darüber hinaus meist linienförmig und zweibzw.
vierseitig, d. h., ein Einsturz der Gesamtkonstruktion kann
aufgrund der mehrseitigen Auflagerung ausgeschlossen werden.
Die Durchwärmungsgeschwindigkeit bei den heute im Wohnbau üblicherweise verwendeten Stahlbetondecken oder Ziegeldecken
ist unter Brandeinwirkung relativ gering, d. h., Zerstörungen
treten erst nach einer längeren Zeitspanne und zuerst
in den äusseren Schichten auf. Dabei wirkt sich der Innenwandverputz
des Deckenbauteils positiv auf die Durchwärmungsgeschwindigkeit
des Stahlbetons aus. Versuchserfahrungen
haben gezeigt, dass ausreichend haftende Putzverkleidungen
in Verbindung mit Stahlbetonbauteilen die Feuerwiderstandsdauer
einer Stahlbetonplatte je nach Putzzusammensetzung
bis zu 600% vergrössern können [21].
Die Ergebnisse der Naturbrandversuche in Lehrte [15] haben in bezug auf das Zusammenwirken der Decken- und der Wandbauteile gezeigt, dass sich aufgrund der Dehnungen von Stahlbetondecken geringfügige Verschiebungen im darüber und darunter stehenden Mauerwerk ergeben können. Es wurde jedoch weder bei einer Brandbelastung der Stahlbetondecken nach der Einheitstemperaturkurve (ETK) von über 120 Minuten Dauer noch durch einen Realbrand mit der sehr hoch angesetzten mobilen Brandlast von 90 kg Holz/m2 (die mittleren mobilen Brandlasten im Wohnbau liegen zwischen 240 und 260 kWh/m2, d. h. im Mittel bei etwa 52 kg Holz/m2) ein Tragfähigkeitsverlust der Decke festgestellt. Des weiteren blieb die raumabschliessende Funktion in allen Fällen gänzlich erhalten, d. h., im derzeitig üblichen massiven Geschosswohnbau ist aufgrund der ausreichenden Sicherheit der Gesamtkonstruktion kein Versagen im Brandfall zu erwarten.
Anhand des folgenden Fallbeispiels kann der Unterschied zwischen
Massiv- und Holzbauweise besonders anschaulich dargestellt
werden. Bei dem untersuchten Objekt handelt es sich
um ein Einfamilienhaus in Massivbauweise, wobei die massiv
ausgebildeten Deckenbauteile im Wohnbereich nachträglich
mit einer Holzverkleidung versehen wurden. Die Abb. 15 und
16 zeigen die Auswirkungen eines Zimmerbrandes auf das
Tragverhalten der Wände und Decken.
Anhand des Schadenbildes lässt sich erkennen, dass sich die
Holzverkleidung im Brandverlauf entzündete und mit zunehmender
Brandintensität und -dauer grösstenteils abfiel. Die
darunter liegende massive Ziegeldecke blieb hingegen so gut
wie unversehrt und verlor ihre Tragfähigkeit nicht.Wenn unter
der dekorativen Verkleidung eine brennbare Tragkonstruktion
angebracht gewesen wäre, hätte ein derartiger Zimmerbrand
vermutlich den Einsturz der Deckenkonstruktion herbeigeführt,
sodass das darüber liegende Geschoss vom Brand erfasst
worden wäre.

Abb. 15:
Schadenbild eines Zimmerbrandes in einem Massivbau mit
nachträglich angebrachter dekorativer
Holzverkleidung [14]

Abb. 16:
Detailaufnahme der massiv ausgeführten Decke nach dem
Verbrennen und Abfallen der Holzverkleidung [14]
Tatsächlich blieb das Dachgeschoss vom Brand vollkommen unberührt. Die Abb. 17 zeigt Aussenansichten des Einfamilienhauses nach dem Zimmerbrand. Trotz des relativ heftigen Brandereignisses im Inneren des Gebäudes sind die wahrnehmbaren Zerstörungen im Aussenbereich mässig. Auswirkungen auf die Tragfähigkeit der Gesamtkonstruktion sind nicht zu verzeichnen.

Abb. 17:
Aussenansichten des Brandobjektes nach dem Zimmerbrand
3.4 Deckenbauteile in Holzbauweise
Im Holzwohnbau werden heutzutage meist massive Holzbauweisen
in Form von Brettstapeldecken eingesetzt. Aus brandschutztechnischer
Sicht ist dieses System eher von Nachteil,
weil die verleimten Holzbauteile im Feuer auseinanderreissen
und eine Feuerausbreitung in der Konstruktion ermöglichen,
d. h., Brettstapeldecken führen prinzipiell zu einer Erhöhung
der Brandlast aus der Konstruktion selbst und verhalten sich im
Brandfall wie Vollholz. Dieser Umstand erschwert auch das Ablöschen
des Brandes (Glutnester).
Die Tragkonstruktion einer Brettstapeldecke besteht aus Vollholzplatten, die als Brettstapel ausgeführt sind. Meist wird die Unterseite sichtbar gelassen und an der Oberseite mit einem entsprechenden Deckenaufbau versehen, um den bauphysikalischen Anforderungen zu genügen. Die kostengünstigste Dekkenvariante ergibt sich, wenn die Brettstapeldecken auch auf der Oberseite sichtbar belassen und nach der Montage abgeschliffen und versiegelt werden. In die einzelnen Bretter kann beim Hobeln noch ein zusätzliches Profil eingefräst werden, so dass die Eigenschaften einer Akustikdecke erreicht werden. Durch die Profilierung der Untersicht, welche eine Vergrösserung der Oberfläche und somit einen grösseren Beitrag zum Brand und eine raschere Brandausbreitung mit sich bringt, verschlechtern sich die brandschutztechnischen Eigenschaften des Bauteils noch zusätzlich. Vorrangig ist hierbei die erhöhte CO-Produktion im Brandfall zu erwähnen. Detaillierte Ausführungenüber die Auswirkungen von brennbaren Holzbauteilen auf die CO-Konzentration in den Rauchgasen sind dem Abschnitt 2 zu entnehmen.
Während Geschossdecken in Massivbauweise aus statischen Gründen bei fast allen Gebäuden zusätzliche Tragreserven beinhalten, d. h., dass ein Brand in der Regel kein Versagen der Konstruktion zur Folge hat, kann eine Decke in Holzbauweise nur unter Einhaltung einer Reihe spezieller Anforderungen, wie z. B. durch eine zweilagige Brandschutzbekleidung und die brandgeschützte Verschraubung der Deckenbalken mit den Holzstehern, die geforderte Brandwiderstandsdauer erreichen. Ein Deckenbauteil in Holzbauweise beinhaltet üblicherweise keinerlei Tragreserven, d. h., es ist davon auszugehen, dass sie im Höchstfall maximal die vorgegebene Klassifikation erfüllt. Da bei Wohnungsbränden bei Vernachlässigung von Löschmassnahmen durchweg Brandwirkungen von über 30 Minuten Branddauer auftreten, hat eine auf brandhemmend (F30) bemessene Decke praktisch keine Chance, die Brandweiterleitung zu verhindern. Bei Holzbauweisen kann im Falle eines nicht rechtzeitig gelöschten Brandes somit nicht davon ausgegangen werden, dass der Raumabschluss über einen längeren Zeitraum (z. B. > 30 Minuten) erhalten bleibt sowie wesentliche Teile des Tragwerks bzw. das gesamte Tragwerk tragfähig und standsicher bleiben, weil die Elemente selbst bzw. deren Verbindungen und eventuell auch Anschlüsse zwischen den Elementen und den Wandbauteilen versagen. Im Vergleich dazu ist festzustellen, dass Einzelbauteile und deren Verbindungen und Anschlüsse in der praktisch monolithischen Massivbauweise, bezogen auf den Wohnbau, ohne zusätzliche Massnahmen praktisch immer ausreichend feuerwiderstandsfähig ausgebildet werden, um auch die an ein Gesamtsystem zu stellenden Brandschutzanforderungen zu erfüllen (siehe [12] und [13]).
Die nachfolgenden Abb. 18 und 19 zeigen Anschlussvarianten von Decken an Wände in Holzbauweise, wie sie in Deutschland gemäss Muster-Holzbaurichtlinie und in Österreich nach PROHOLZ vorgeschlagen und auch ausgeführt werden.

Abb. 18:
Anschluss eines Deckenbauteils an eine durchlaufende,
raumabschliessende Wand nach [25]

Abb. 19:
Anschluss eines Deckenbauteils an eine raumabschliessende
Wand nach [24]
Im deutschen Entwurf «Muster-Richtlinie über brandschutztechnische
Anforderungen an Bauteile von Gebäuden der Gebäudeklasse
4 in Holzbauweise» [25] wird gefordert, dass die
Brandschutzbekleidungen im Anschlussbereich von Decken- an
Wandbauteilen so auszuführen sind, dass keine durchgehenden
Fugen entstehen. Ausserdem ist auf eine Ausbildung der
Anschlüsse zu achten, die geeignet ist, das Aufreissen der
Brandschutzbekleidung aufgrund von Verformungen im Brandfall
zu verhindern. Dazu sind die tragenden Holzelemente im
Anschlussbereich mit Schrauben im Bereich der Balken sowie in der Mitte durch Verblockung zu verbinden. Der Abstand der Verbindungsmittel darf maximal 500 mm betragen, wobei die Einschraubtiefe zur Herstellung einer zugfesten Verbindung≥ 12 dn sein muss [19].
Die Abb. 18 zeigt eine aus brandschutztechnischer Sicht korrekte Ausbildung eines Anschlusses der Decke an eine durchlaufende Wand gemäss der Holzbaurichtlinie, nach der eine Entzündung von tragenden und aussteifenden Teilen des Dekkenbauteils, unentdeckte Brandherde, ein Nachbrennen der Konstruktion mit der Gefahr des verzögerten Tragfähigkeitsverlustes oder die Brandweiterleitung in benachbarte Nutzungseinheiten verhindert werden. Auf zerstörende Glimmphänomene durch exotherme Holzzersetzungen, welche bereits bei T < 300° C nachweisbar sind, wurde bereits in Abschnitt 3.2 hingewiesen.
Vergleichbare Forderungen an Holzkonstruktion gemäss diesen in Deutschland gestellten Anforderungen [25] fehlen in Österreich völlig. Die Abb. 19 zeigt eine in der Informationsmappe «Mehrgeschossiger Holzbau in Österreich» [24] vorgeschlagene Lösung für den Bauteilanschluss einer Decke an die Wand. Diese Mappe dient als Leitfaden für österreichische Architekten, Bauherren und Bauträger, d. h., es wird nach diesen Detaillösungen (mehrgeschossig) gebaut.
Die Abb. 19 zeigt die derzeitigen Defizite dieser Konstruktion auf. Die Brandschutzbekleidung weist durchgehende Fugen auf, d. h., es ist im Brandfall im Anschlussbereich des Deckenbauteils an das Wandbauteil mit einer Brandeinleitung in die Konstruktion zu rechnen. Des weiteren ist keine Verschraubung bzw. Verblockung der tragenden Holzelemente vorgeschrieben. Solange ähnliche Forderungen, wie sie in Deutschland erhoben werden, in Österreich nicht verpflichtend sind, wird die Verschraubung der Elemente alleine aus Kostengründen vermutlich nicht durchgeführt werden. Somit kann im Brandfall nicht verhindert werden, dass das Feuer infolge von Verformungen und Verschiebungen der Holztragelemente durch aufreissende Fugen in die Konstruktion eindringt, diese entzündet und somit in weiterer Folge einen Einsturz wesentlicher Teile der Gesamtkonstruktion verursacht.
Der mögliche Einsturz der Gesamtkonstruktion wird in der
Holzbauweise durch die punktförmige Einleitung der Lasten
aus der Geschossdecke über die tragenden, vertikalen Holzsteher
in die Wandkonstruktion noch begünstigt, da bereits das
Versagen eines einzelnen Holzstehers bzw. eines einzigen Verbindungselements
zwischen dem tragenden Deckensystem
und dem Holzsteher das Versagen wesentlicher Teile der Gesamtkonstruktion
zur Folge haben kann. Dies trifft insbesondere
dann zu, wenn es sich bei diesem Knotenpunkt um einen
wesentlichen und kritischen Bestandteil der Holzkonstruktion
in bezug auf die Tragfähigkeit des Gesamtverbandes handelt.
Die enormen Tragreserven des Massivbaues, die weit über die bauaufsichtlichen Anforderungen hinausgehen und welche in der Vergangenheit zu dem hohen Sicherheitsniveau im Wohnungsbau geführt haben, sind bei den zukünftig zu erwartenden mehrgeschossigen Holzbauten (stillschweigend) verschwunden. Der Architekt und auch der Nutzer merken dies naturgemäss nicht, weil es «selten» brennt und der Planer im allgemeinen nur geringe brandschutztechnische Kenntnisse hat.
Bei der Planung und dem Einbau von Tragelementen aus Holzwerkstoffen ist darüber hinaus besonders auf die fachgemässe Planung und den entsprechenden Einbauzustand zu achten. Dass davon nicht allgemein auszugehen ist, zeigt die nachstehende Abb. 20, welche eine exakte Analyse der Fehlerquellen bei der Trockenbauweise nach [29] zeigt. Das Diagramm verdeutlicht, dass es sich bei den Mängeln in 60 % der Fälle um Planungsfehler, in 30 % um Ausführungsfehler und in 10 % um Produktfehler handelt.

Abb. 20:
Fehlerquellen bei der
Trockenbauweise nach [29]
Der mit 60 % extrem grosse Anteil an Planungsfehlern liegt in der Regel im Verantwortungsbereich des Architekten, d. h., es fehlt in der Architekturszene nach wie vor eine Bewusstseinsbildung bezüglich der bauweisenspezifischen Risiken und Gefahrenpotentiale in der Holzbauweise. Angesichts der fehlenden Brandschutzausbildung an fast allen Architekturfakultäten in Deutschland und Österreich ist dieses nicht weiter verwunderlich. Des weiteren zeigen diese Untersuchungen deutlich, dass die fachgerechte Ausführung nicht vorausgesetzt werden kann, denn die durch Ausführungsfehler verursachten Mängel liegen in einer Grössenordnung von 30 %. Verhältnismässig gering liegen im Vergleich zu den beiden genannten Fehlerquellen die Produktfehler mit einem Anteil von 10 %.
3.5 Verbindungen, Anschlüsse und Fugen in der Massivbauweise
Grundsätzlich gilt für alle Gebäude, dass die tragenden und die nichttragenden Bauteile, einschliesslich Anschlüssen, Auflagern, Aussteifungen, Fugen usw., die gleiche Feuerwiderstandsdauer aufweisen müssen. Diese ganz allgemeine Anforderung ergibt sich nicht nur aus der Logik der MBO, sondern auch aus den Prüfbedingungen nach DIN 4102-2 und -3. Somit sind auch bei Gebäuden in Massivbauweise hinsichtlich der Anschluss- und Fugenproblematik diesbezüglich gewisse Regeln und Vorschriften zu beachten. Die Detailausführungen bei monolithischen Bauweisen sind in bezug auf das Brandverhalten allerdings weit weniger kritisch zu beurteilen als bei der Holzbauweise und darüber hinaus relativ problemlos herstellbar. So werden z. B. im Wohnbau die Deckenbauteile oft als Stahlbetonfertigteile oder vor Ort betoniert ausgeführt, bei denen aufgrund des hohen Eigengewichtes der Stahlbetonplatten grundsätzlich nur mit minimalen und aus der Sicht des Brandschutzes risikolosen Fugen zu rechnen ist.

Abb. 21:
Möglichkeit eines Anschlusses der Stahlbetondecke an
eine zweischalige massive Aussenwand aus Ziegelmauerwerk
nach [16]
Die Ableitung der Lasten der Geschossdecken in das tragende Mauerwerk erfolgt grundsätzlich linienförmig sowie zwei- oder vierseitig. Die Abb. 21 zeigt eine praxisübliche Ausbildung eines Deckenanschlusses an eine zweischalige massive Aussenwand. Dabei werden die Lasten aus der plattenförmigen Stahlbetongeschossdecke linienförmig in die tragende Schale des Mauerwerkes abgetragen. Die als Ausgleichsschicht verwendete Bitumenpappe ist brandschutztechnisch absolut unbedenklich, so dass im Brandfall der Raumabschluss in diesem Bereich mit Sicherheit erhalten bleibt.
Die Anschlusspunkte werden aufgrund dieser durchgehenden Ausführung der Auflagerung im Brandfall nicht versagen. Eine partielle Zerstörung des Fugenmörtels kann infolge von Spannungsverlagerungen zwar im schlimmsten Fall zu einer langsamen Verformung einer Wand führen, aber ein Einsturz der Deckenkonstruktion kann aufgrund der mehrseitigen Auflagerung ausgeschlossen werden.

Abb. 22:
Vergleich der tatsächlich
erreichten Feuerwiderstandsdauer
verschiedener
Bauteile mit der geforderten
Feuerwiderstandsklasse
F 30 (zukünftig REI 30 nach
[27]) bei 36 unterschiedlichen
Gebäudetypen nach
[20]
3.6 Verbindungen, Anschlüsse und Fugen in der Holzbauweise
Bei der Holzbauweise verhalten sich Verbindungen und Anschlüsse
bezüglich ihrer Feuerwiderstandsdauer im Vergleich
zu den Bauteilkonstruktionen, d. h. zu Innen- und Aussenwänden,
Stützen, Balken und Decken, am kritischsten. Die Abb. 22
zeigt den Einfluss der Detailausführung der Anschluss- und
Verbindungsbereiche auf die Gesamtkonstruktion nach [20]. In
der dargestellten Untersuchung wurde das Brandverhalten von
36 verschiedenen Gebäudetypen analysiert, die zum Grossteil
der Holztafelbauweise zuzuordnen sind.
Anhand der Abbildung ist ersichtlich, dass die Feuerwiderstandsdauern verschiedener Bauteile bei diesen Untersuchungen im Schnitt zwischen 28 und 48 Minuten (Mittelwert 38 Minuten) lag, während bei Verbindungen und Anschlüssen bereits zwischen der 28. und 36. Minute (Mittelwert 32 Minuten) das Versagen eintrat, d. h., die Gesamtkonstruktion kann die Qualifikation F 30 (zukünftig REI 30 nach [27]) in vielen Fällen nicht erreichen, weil die Verbindungen oder Anschlüsse vorher versagen. Die Problematik der metallischen Verbindungsmittel liegt darin, dass sie unter Brandeinwirkung «weich» werden und ihre Festigkeit verlieren. Im ungünstigsten Fall tritt das sofortige und plötzliche Versagen der Gesamtkonstruktion ein.
Des weiteren führt eine Erwärmung der metallischen Verbindungsmittel zur Weiterleitung der hohen Temperaturen in das Innere des Holzquerschnittes. Daraus resultiert das Herausbrennen von metallischen Verbindungsmitteln sowie der Verlust der Zugkraft der Verbindung, was möglicherweise ein Versagen der Gesamtkonstruktion zur Folge hat. Das Versagen von Holzverbindungen mit stabförmigen Verbindungsmitteln wurde erst kürzlich im Rahmen einer Dissertation an der TU Berlin untersucht [35]. Als massgebende Einflüsse auf die im Brandfall auftretende Tragfähigkeitsreduzierung gegenüber der Tragfähigkeit einer Verbindung bei Normaltemperatur wurden neben der Branddauer, die Seitenholzdicken sowie die Stabdübellängen und Stabdübeldurchmesser festgestellt. Die folgende Abb. 23 zeigt auszugsweise ein Ergebnis nach [35].

Abb. 23:
Vergleich der berechneten
Gesamttragfähigkeit Rk, fi
einer zweischnittigen Holz-
Holz-Verbindung mit einem
Bolzendurchmesser
d = 12 mm mit französischen
Versuchsergebnissen
nach der Einheitstemperaturkurve
(ETK)
Aus der Abb. 23 geht hervor, dass der Stabdübel in den Brandversuchen
bereits nach 13 Minuten Branddauer (Belastung
91,5 kN) bzw. 22 Minuten Branddauer (Belastung 39 kN) versagt
hat. Die rechnerischen Untersuchungen haben ergeben,dass die 5-%-Fraktile der Tragfähigkeit noch deutlich unter den
Messwerten liegt und ab 30 Minuten Branddauer die Tragfähigkeit
sowohl für die 5-%-Fraktile als auch für eine 20-%-
Fraktile praktisch null ist. Für einen Stabdübel mit d = 20 mm
wurden in [35] vergleichbare Ergebnisse gefunden, d. h., auch
hier ist die Tragfähigkeit nach 30 Minuten erschöpft.
In Australien wurde bereits 1979 eine Testserie zur Überprüfung
der Feuerwiderstandsdauer von verschiedenen Verbindungsmitteln
aus Metall durchgeführt [30]. Die Abb. 24 zeigt
die drei durch genagelte bzw. geschraubte Zuglaschen verbundenen
Holzstäbe, die Brandversuchen mit unterschiedlichem
Temperaturmaxima ausgesetzt waren.

Abb. 24:
Genagelte und geschraubte
Zuglaschen nach [24]

Abb. 25:
Verhalten der Zuglaschen
bei Belastung nach der
Einheitstemperaturkurve
(ETK) nach [24]
Die Abb. 25 zeigt das Verhalten der verschiedenen Zuglaschen unter Brandbelastung nach der Einheitstemperaturkurve (ETK). Die Versuchsergebnisse belegen, dass die Nagelplattenverbindung durch die rasche Erhitzung des Stahls nach 5 Minuten versagt. Das geschraubte Stahlblech hält der Brandbeanspruchung etwa 17 Minuten, das genagelte Stahlblech ca. 38 Minuten lang stand. Die Tatsache, dass die Nagelplatte bereits nach 5 Minuten versagt, ist hier als besonders negatives Versuchsergebnis hervorzuheben, weil solche Nagelplatten in Holzverbindungen eine übliche und generell auch gut geeignete Verbindungsart darstellen.

Abb. 26:
Ingenieurmässiges Verbindungsmittel in Form eines
Balkenschuhs vor und nach dem Versagen [20]
Die Abb. 26 untermauert die allgemeine Erkenntnis,
dass metallische Verbindungsmittel
unter Brandbeanspruchung «weich» werden
und so ein Versagen der Gesamtkonstruktion
zur Folge haben können. Die Fotos zeigen jeweils
einen Balkenschuh zur Verbindung des
Trägers mit der Stütze. Das linke Foto wurde dabei kurz vor
dem Versagen aufgenommen, und das rechte Foto zeigt den
infolge der Temperaturbeanspruchung aufgerissenen Balkenschuh. Durch die Verformung des Stahlteils rutscht der Träger
aus dem Balkenschuh, und das gesamte Tragsystem versagt,
obwohl die Holzquerschnitte erst vergleichsweise geringe Verkohlungstiefen
zeigen, d. h., die in Diskussionen über die
Brandsicherheit von Holzbauten häufig hervorgehobene und
zweifellos auch vorhandene «Schutzwirkung» der Holzkohle
(im Sinne eines Isolationsschutzes an der Holzoberfläche)
trägt nicht wesentlich dazu bei, die gut wärmeleitenden
Stahlverbindungen vor dem «Erweichen» zu schützen.
Stahlverbindungsmittel können nur dann einen hohen Feuerwiderstand
erreichen, wenn sie zusätzlich vor dem Feuer geschützt
werden. Wenn dies nicht gewährleistet ist, wird die
Wärme über die Verbindungsmittel rasch in das Bauteilinnere
geleitet. Dies führt dazu, dass Nägel «weich» werden und die
Festigkeit verlieren oder kraftübertragende Bolzen oder Dübel
rasch hohe Temperaturen erreichen und versagen. Beispiele
dazu sind in [20] zu finden.
Ein Bericht der United States Fire Administration aus dem Jahr 1992 untermauert die aufgezeigte Problematik der Verbindungen bei Holzbaukonstruktionen. Das nachfolgende Fallbeispiel bezieht sich allerdings nicht auf einen Wohnbau, sondern auf eine Kirche. Es zeigt eindrucksvoll, wie die Zerstörung einer einzelnen Holzverbindung im Brand zum schlagartigen Versagen eines zusammenwirkenden Holztragsystems und Einsturz der Gesamtkonstruktion führen kann. Es handelt sich dabei um das plötzliche Versagen der Dachkonstruktion einer Kirche in Memphis, Tennessee, durch das zwei Feuerwehrmänner im Einsatz ums Leben kamen [26].
Die Kirche wurde nach den geltenden amerikanischen Normen
errichtet und als ein einziger Brandabschnitt ausgebildet. Die
Wände des Gebäudes waren innenseitig mit einer Holzbekleidung
versehen, die am Anschlusspunkt zur Decke einen folgenschweren
Beitrag zur weiteren Brandausbreitung lieferte.
Das Dachtragwerk bzw. die Kirchendecke war unterseitig mit
Gipskartonplatten beplankt (siehe Abb. 27).

Abb. 27: Schnitt durch das Fachwerk vor und nach dem Versagen nach [26]
Die Abb. 27 zeigt einen Schnitt durch den Fachwerksbinder sowie ein Detail des Knotenpunktes der Obergurte und der Hängesäule. Die obere Verbindung der Dachsparren stellt grundsätzlich in jedem Dachtragwerk den kritischen Punkt dar, weil das Versagen dieses Knotenpunktes in jedem Fall das Versagen des gesamten Tragwerkes zur Folge hat.
Der Brandherd lag in einem Nebenraum, wo sich das Feuer
nach Eintritt des Flash-overs, vorerst unbemerkt, über die Fugen
im Anschlussbereich der Gipskartonverkleidung des Fachwerkbinders
an der Aussenwand in den Dachraum der Kirche fortsetzen
konnte. Der Brand der Dachkonstruktion wurde erst
durch herabfallende Teile der Gipskartonbeplankung festgestellt,
worauf die Feuerwehrleute begannen, sich vom Brandobjekt
zurückzuziehen. Das Dach versagte allerdings derart
rasch, dass 2 Feuerwehrmänner unter den brennenden Teilen
eingeschlossen wurden und kurze Zeit später den Folgen ihrer
Verbrennungen erlagen. Das plötzliche Versagen des Fachwerkbinders
konnte nach einer Analyse der USFA in diesem
Fall einzig und allein dem Versagen der Nagelplatte im Firstbereich
zugeschrieben werden [26]. Anhand dieses Vorfalls ist
erkennbar, dass ein Fachwerkbinder mit Hängesäulen seine
Tragfähigkeit im Brandfall eventuell nur sehr kurz aufrechterhalten
und in der Folge ohne jegliche Vorwarnung versagen kann.
3.7 Fassaden in Massivbauweise
Aus der Sicht des Brandschutzes stellt die Fassade eines
Gebäudes immer dann ein Problem dar, wenn diese einen
nennenswerten Beitrag zur Brandlast liefert bzw. wenn diese
zur Brandweiterleitung beitägt. Fassaden in Massivbauweise
sind daher grundsätzlich unbedenklich. Dabei ist es nicht relevant,
ob es sich um eine ein- oder zweischalige Wandkonstruktion
handelt. Sowohl die Mauerziegel als auch der Aussenputz
liefern keinen Beitrag zur Brandlast und tragen nicht zur
Brandweiterleitung über die Fassade bei. Ein besonderes Gefahrenpotential
bildet eine brennbare Fassadenverkleidung,
sobald sie im Brandfall an der Fassade verbleibt und nicht
abfällt. Hierbei ist neben der Befestigung der Verkleidung vor
allem auch die Geometrie des Gebäudes relevant.
Die Brandvorgänge an der Fassade hängen in der Regel unmittelbar
von der Entwicklung des Brandes im Gebäudeinneren
ab. Die höchsten Wärmestromdichten vor der Fassade
treten im Fall von aus den Fensteröffnungen herausschlagenden
Flammen etwas oberhalb des Fenstersturzes auf und sind
somit für die Tragfähigkeit des Sturzes und die Brandweiterleitung
zum nächsten Geschoss von grosser Bedeutung. Die
Abb. 28 zeigt die im Heissgasstrom auftretenden Temperaturen
vor der Fassade anhand von drei unterschiedlichen Versuchsanordnungen
bei Realbrandversuchen in Lehrte [15].

Abb. 28:
Isothermenbild des Temperaturfeldes vor der Fassade nach [15]
Die in der Abb. 28 dargestellten drei Isothermenbilder zeigen,
dass das Temperaturfeld eine Achse hat, welche ab einer gewissen
Entfernung zum Sturz etwa parallel zur Aussenwand
verläuft. Massgebend für die Ausdehnung des Heissgasstromes
vor der Fassade ist die Horizontalgeschwindigkeit, mit der die
Rauchgase die Brandraumöffnung verlassen. Diese bestimmt
die Länge der horizontalen Strecke, nach deren Durchlaufen
die Rauchgase infolge des Auftriebs in eine vertikale Bahn umgelenkt
werden. Die Höhe des Feuerplumes vor der Fassade
wird durch die Brandleistung im Brandraum und die Brandleistung
der Verbrennung vor der Fassade bestimmt.
Anhand der Abb. 28 ist ersichtlich, dass ohne Wind vom Innenraum nach aussen in etwa 1,5m horizontaler und 3,0m vertikaler Entfernung von der Fenstersturzunterkante eine Temperatur von 200° C gemessen werden konnte. Bei einer Windgeschwindigkeit von 2m/s stieg die horizontale Entfernung auf ca. 2m und der vertikale Weg auf etwa 4m an. Die Temperatur von 200° C wurde bei einer Geschwindigkeit von 4 m/s schliesslich in ungefähr 3,0m horizontalem und 5,0m vertikalem Abstand von der Fenstersturzunterkante gemessen. Mit zunehmendem Abstand von der Brandraumöffnung kühlen die Heissgase sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Richtung rasch ab, wobei die Gase in vertikaler Richtung einen etwa doppelt so langen Weg benötigen, um auf die gleiche Temperatur zu kommen wie bei einer horizontalen Abkühlung.
Massivwohnbauten werden heute aus Gründen des Wärmeschutzes
u. a. als einschaliges Mauerwerk mit Wärmedämmverbundsystemen
ausgeführt. Dabei kommen in der Regel
Wärmedämmplatten aus schwerentflammbarem Polystyrol-
Hartschaum (Baustoffklasse B1) zum Einsatz, die fassadenseitig
auf die massive Wandkonstruktion aufgebracht werden.
Diese Wärmedämmplatten erweichen bei einer Temperatur von
etwa 110° C, schrumpfen und schmelzen in weiterer Folge
bei einer Temperatur von ca. 200° C. Anhand der gezeigten
Darstellung der Isothermenbilder des Temperaturfeldes an der
Fassade (siehe Abb. 28) ist erkennbar, wie weit sich das Temperaturfeld
von 200° C entlang der Fassade in vertikaler Richtung
ausbreitet. Die Gefährlichkeit dieser Reaktion ist in Summe
stark von den jeweiligen Randbedingungen wie z. B. der Gebäudegeometrie,
den Brandlasten, der Brandschutzausrüstung
des Polystyrols usw. abhängig. Wärmedämm-Verbundsysteme
sind unter anderem aus diesem Grunde zulassungspflichtige
Bauprodukte.
Die Brandbelastung eines 10 cm dicken PS-Wärmedämm-
Verbundsystems ergibt sich zu:
q = dPS · PS · HuPS = 0,1 · 30,0 · 11,1 = 33,3 [kWh/m2]
Darin sind :
q Brandbelastung in [kWh/m2]
dPS Dicke des PS-Wärmedämm-Verbundsystems in [m]
PS Dichte für Polystyrol in [kg/m3]
HuPS Heizwert für Polystyrol in [kWh/kg]
Dieser Wert von 33,3 kWh/m2 entspricht gemäss nachfolgender
Berechnung einer 12 mm dicken Holzbekleidung aus Lärchenholz
ohne Einrechnung des zur Befestigung erforderlichen Lattengerüsts.
dH = q/( H · HuH) = 33,3/(590 · 4,8) = 0,012 [m]
Für Holzfassaden werden üblicherweise Bekleidungsdicken von
18 bis 28 mm eingesetzt, d. h., derartige Fassaden (normalentflammbar,
Baustoffklasse B2) haben ein deutlich höheres
Brandpotential als WDVS und nehmen aufgrund ihrer guten
Brennbarkeit einen weitaus grösseren Einfluss auf den Brandverlauf
als schwerentflammbare WDVS (Baustoffklasse B1).
3.8 Fassaden in Holzbauweise
Die Fassade eines Gebäudes in Holzbauweise stellt im mehrgeschossigen
Holzwohnbau, aufgrund der Erhöhung der konstruktiven
Brandlast, des direkten Feuerangriffs auf die darüber
angeordnete Tragkonstruktion und der Brandweiterleitungüber die Fassade, ein grosses Gefahrenpotential dar. Eine besondere
Problematik bildet die Flammenausbreitung über den
Luftraum von hinterlüfteten Fassaden, die sehr rasch erfolgen
und die Entzündung der innenliegenden, tragenden Holzkonstruktion
beschleunigen kann. In diesem Zusammenhang ist
weiters zu beachten, dass die tragbaren und fahrbaren Feuerwehrleitern
im Geschossbau bis zur Hochhausgrenze üblicherweise
den zweiten Rettungsweg sicherstellen sollen. Wenn
also ein mehrgeschossiges Gebäude mit einer normalentflammbaren
Fassade errichtet wird, welche in ihrer Höhe über
die nach Baurecht bisher üblichen zwei Geschosse hinausgeht,
dann entfällt eventuell dieser zweite Rettungsweg, d. h., es
müsste über Ersatzmassnahmen nachgedacht werden. In der
Wiener Bauordnung ist diesbezüglich eine generelle Forderung
enthalten, dass ein zweiter baulicher Rettungsweg verlangt
werden kann, wenn dieser aufgrund der vorliegenden Bauweise
bzw. Bauausführung nicht anderweitig sichergestellt werden kann.
Die hohen Temperaturen, die vor allem nach einem Flash-over bei Raumbränden auftreten, führen auch sehr rasch zum Versagen von Verglasungen. Das Anordnen von auskragenden Balkonen aus nichtbrennbaren Baustoffen bzw. die Ausbildung einer brandschutztechnisch geschützten Traufkante kann die Brandweiterleitung über die Fassade und in weiterer Folge zum Dach des Gebäudes zwar nicht verhindern, aber zumindest verzögern und somit die Personensicherheit erhöhen. Dabei ist allerdings die auf den Balkonen eventuell gelagerte Brandlast von grosser Bedeutung. Prinzipiell können nur massive Balkonplatten über dem Brandraum ohne darauf gelagerte Brandlast einen Feuerübersprung auf das über dem Brandraum liegende Geschoss zeitlich verzögern. Es ist jedoch grundsätzlich davon auszugehen, dass in der Praxis sowohl immobile Brandlasten, z. B. in Form von Geländern, als auch mobile Brandlasten, d. h. Möbel, Wäscheständer usw. auf Balkonen vorzufinden sind. Somit ist eine Brandweiterleitung in die über dem Brandraum situierten Bereiche auch in diesen Fällen nicht prinzipiell auszuschliessen.
Eine verzögernde Wirkung auf die Brandweiterleitung über die
Fassade wird ausschliesslich durch auskragende Balkone, nicht
aber durch Loggien erreicht, die nur einseitig offen sind. Loggien
sind zwar den Balkonen konstruktiv verwandt, sie liegen
in der Regel jedoch innerhalb des Baukörpers und bieten somit
durch die fehlende horizontale Barrierewirkung keinen Schutz
gegen den raschen Feuerüberschlag. Der Brand der Wohnhausanlage«Boucle de Gilamont» in der Schweiz [22] hat u. a. gezeigt,
dass Loggien grundsätzlich keine hemmende Wirkung
auf die Brandweiterleitung haben. Bei dieser Anlage setzte sich
der Brand über die fünfgeschossige Fassade binnen ca. 60 Sekunden
ungehindert fort.
Abschliessend soll der Einfluss von brennbaren bzw. nichtbrennbaren
Materialien auf die Brandentwicklung und -fortleitung
im Fassadenbereich anhand eines Fallbeispiels qualitativ
aufgezeigt werden. Die Abb. 29 zeigt den Brand eines Zweifamilienhauses
in Vorarlberg. Bei dem Gebäude handelt es sich
um einen Massivbau mit einem Anbau in Holzbauweise. Der
Massivbau ist im angrenzenden Teil zum Holzbau mit einer
Holzlattung verkleidet.

Abb. 29:
Brand eines Zweifamilienhauses in Massivbauweise mit einem
Anbau in Holzbauweise [17]
Die Abb. 29 zeigt deutlich das Verhalten der Konstruktionen im
fortgeschrittenen Brandstadium. Während die gesamte Holzkonstruktion
schon vom Feuer erfasst ist, brennt am Massivbau
lediglich die holzverkleidete Fassade sowie das an den Holzbau
angrenzende Dachgeschoss. Am übrigen Gebäudeteil
brennen zu diesem Zeitpunkt nur die dekorativen Elemente aus
Holz, d. h., die Fensterläden und die hölzernen Gesimse oberhalb
der Fenster brannten, während der in Holz ausgeführte
Gebäudeteil vom Feuer bereits völlig zerstört war.
Bedingt durch den starken Föhn wurde der Löschangriff der
Feuerwehr deutlich erschwert, und so konnte nicht verhindert
werden, dass das Feuer auch auf den Dachstuhl des Massivbauteilesübergriff und sich auf diesen ausbreitete. Das Dachgeschoss
des massiven Gebäudeteils brannte in weiterer Folge
zwar aus, der Massivbau blieb aber im Gegensatz zum Holzbau
erhalten.
3.9 Öffnungen bei der Massivbauweise
Bei Massivbauten ist grundsätzlich die Anwesenheit zusätzlicher
mobiler Brandlasten erforderlich, um eine Brandweiterleitung über Öffnungen zu ermöglichen.Weiterhin sind für die
Ausbildung der Öffnungen keine komplizierten Detaillösungen
erforderlich, um eine Brandeinleitung in die Konstruktion zu
verhindern. In der Massivbauweise wird im wesentlichen der
Wandverputz bis zum Türstock geführt. Diese Anschlussausbildung
ist aus brandschutztechnischer Sicht ausreichend, da eine
Entzündung der Tragkonstruktion keine bauweisenimmanente
Problematik darstellt.
Ein Schwachpunkt im Geschossbau ist lediglich die Wohnungseingangstür, welche im Falle eines Brandes gegebenenfalls von den flüchtenden Bewohnern nicht verschlossen wird, sodass der angrenzende Treppenraum eventuell verraucht. Andere Bewohner müssen dann über die Feuerwehrleiter gerettet werden.
Dasselbe Prinzip gilt auch für die Ausbildung der Fensteröffnungen in der Massivbauweise. Der Putz endet beim Fensterstock, und die Fuge hinter dem Rahmen stellt somit keinen zusätzlichen Schwachpunkt dar. Problematisch wird in bezug auf die Fensteröffnungen das Erreichen sehr hoher Temperaturen, bei denen mit einem Zerspringen der Scheiben zu rechnen ist. Dieses ist beim Massivbau etwas weniger kritisch als beim Holzbau, weil die Brandintensität beim Ersteren etwas geringer ist. Allerdings hat das Herausschlagen der Flammen aus der Fensteröffnung im allgemeinen keine Auswirkungen im Hinblick auf die Brandweiterleitung über die nichtbrennbare Fassade.
Diese Feststellung wird durch den im Folgenden beschriebenen Brandversuch an einem Wohnobjekt eindrucksvoll bestätigt. Es handelt sich dabei um einen Realbrandversuch an einem Abrissobjekt in einer Wohnsiedlung in Wimpassing, Niederösterreich, der in Kooperation mit der Berufsfeuerwehr Wien, der Freiwilligen Feuerwehr Wimpassing und dem Institut für Baustofflehre,Bauphysik und Brandschutz der TU Wien im Jahre 2001 durchgeführt wurde.
Die Abb. 30 zeigt die Entwicklung des Brandgeschehens
ausserhalb des Brandraumes, nachdem infolge der hohen Temperatureinwirkungen
die Fensterscheiben im Brandraum bereits
geborsten sind. Auf der oberen Darstellung ist eindeutig
zu erkennen, dass die Holzfensterrahmen bereits brennen und
somit einen Beitrag zum Brandgeschehen und der Brandintensität
leisten. Gleichzeitig sind an den die Öffnungen umschliessenden
Wänden, abgesehen von der Verrussung im Bereich des
Flammenkranzes, keinerlei Auswirkungen auf das Wandbauteil
v. a. in bezug auf die Tragfähigkeit der Gesamtkonstruktion
auszumachen. Ebenso ist eindeutig erkennbar, dass trotz den
mehrere Meter hohen Flammen keine Brandweiterleitung über
die Fassade erfolgt.

Abb. 30:
Brandentwicklung an den Öffnungen bei einem Zimmerbrand
in einem Massivhaus
3.10 Öffnungen bei der Holzbauweise
Öffnungen für Fenster, Türen und sonstige Einbauten stellen
aus der Sicht des Brandschutzes besondere Schwachpunkte in
der Gesamtkonstruktion eines Holzbaus dar. Bei einem Holzbau
können die aus Fenster- und Türöffnungen tretenden
Flammen rasch über die Fassade weitergeleitet werden, während
bei Bränden nahe der Öffnungen, wie im vorangegangen
Abschnitt gezeigt wurde, bei einem normalen Massivbau mit
Aussenputz zusätzliche mobile Brandlasten erforderlich sind,
um eine Brandweiterleitung über die Fassade zu ermöglichen.
Es ist jedoch zu beachten, dass auch dort ein Brandübertritt
durch Fensteröffnungen theoretisch möglich ist, d. h., es sind
entsprechende Feuerüberschlagswege durch nichtbrennbare
Bauteile zu verhindern. Aus diesem Grund sollten brennbare Fassadenbaustoffe der Klasse B2 nur bei maximal zweigeschossigen
Bauwerken zugelassen werden.
Eine im Brandfall offengebliebene Wohnungstür im Geschossbau hat gegenüber den in Abschnitt 3.9 bei Massivbauten dargestellten Schwachpunkten eventuell noch zusätzliche negative Auswirkungen. Zunächst ist nicht auszuschliessen, dass der gesamte Treppenraum zu brennen beginnt, wenn dieser vollständig aus B2-Baustoffen besteht. Der Treppenraum ist insoweit selbst dann nicht mehr nutzbar, wenn der Feuerwehr eine Entrauchung gelingt, d. h., die Rettung muss in diesem Fall ausschliesslich über die Fassade erfolgen. Es stellt sich hier somit die Frage, ob im Mehrgeschossbau eine Gleichzeitigkeit von brennbarer Fassade und Treppenraum in der Klasse B2 zulässig sein kann bzw. sollte. Unter Einbeziehung bisheriger Bauvorschriften, die in bezug auf Flucht und Rettung gelten, wäre die Frage zu verneinen, wenn der Personenschutz auf dem bisherigen Sicherheitsniveau beibehalten werden soll.

Abb. 31:
Darstellung der Ausführung des Fugenversatzes bei Öffnungen mit Brandschutzbekleidung nach [25]
Zusätzlich stellen Öffnungen im Holzbau aber auch ein Gefährdungspotential
hinsichtlich der Eintragung des Brandes in die
Konstruktion dar. Die Abb. 31 zeigt die nach [25] geforderte
Ausführung von Öffnungen für Einbauten wie Fenster, Türen,
Verteilern, Lampenkästen usw. in hoch feuerhemmenden Bauteilen.
Die Öffnungen der Wandelemente werden umlaufend
mit auf F 60 (zukünftig REI 60 nach [27]) geprüften Brandschutzbekleidungen
verschlossen. Darüber hinaus wird ein
Fugenversatz in der Brandschutzbekleidung ausgebildet. Ziel
dieser Massnahmen ist es, die Brandweiterleitung in Richtung
der Tragkonstruktion (Riegel, Stützen im Öffnungsbereich) zu
verzögern. Im derzeitigen Holzbau wird diese Massnahme
nicht verlangt bzw. angewandt, d. h., die Öffnungen sind signifikante
Schwachpunkte im Hinblick auf die Tragfähigkeit der
Gesamtkonstruktion.
Das folgende Fallbeispiel in Abb. 32 zeigt den Brand eines Bauernhauses
in St. Veit, Salzburg. Es handelt sich dabei um ein
Gebäude in Blockbauweise.
Wie auf dem Foto ersichtlich, wurden die aus den Fenster- und
Türöffnungen tretenden Flammen aufgrund ihrer Höhe sehr
rasch über die Fassade weitergeleitet, griffen schliesslich auf
den Dachstuhl über und entzündeten diesen. Die Feuerwehr
hatte einen sehr langen Anfahrtsweg zu dem in 1100 m Seehöhe
gelegenen Bauernhaus zurückzulegen. Somit war das
Haus bereits vor Eintreffen der Löschmannschaften vollständig
ausgebrannt, die in Massivholzbauweise errichtete tragende
Aussenwandkonstruktion blieb jedoch bis zu diesem Zeitpunkt
erhalten.

Abb. 32:
Brandweiterleitung über die Fassade bei einem Bauernhaus
in Holzbauweise
4 Brandrisiko unterschiedlicher Bauarten
Einen wesentlichen Aspekt der Untersuchung des Brandverhaltens
unterschiedlicher Konstruktionen von mehrgeschossigen
Wohnbauten stellt die zahlenmässige Bewertung des Brandrisikos
für unterschiedliche Bauweisen dar. Im Rahmen des
oben genannten zweijährigen Forschungsprojekts wurde daher
ein Schwerpunkt «Brandrisiko – Einfluss der Bauweisen und
Bauarten» gesetzt, der im Vorfeld der Risikobewertung exakte
Grundlagenrecherchen in bezug auf die Ausgangsgrössen des
Berechnungsvorganges erforderlich machte. Im Folgenden wird
anhand von Grundlagenangaben in verkürzter Form ein allgemeiner
Einblick in den Berechnungsvorgang und die erzielten
Ergebnisse gegeben.
4.1 Grundlagen
Unter einer allgemeinen Risikobewertung bzw. einer mathematisch-
wahrscheinlichkeitstheoretischen Risikoanalyse versteht
man die Bewertung des Gefährdungspotentials, das von
einem Objekt für den Personen- und Sachschutz unter definierten
und bewerteten Randbedingungen ausgeht; d. h., über die
Bestimmung des Brandrisikos kann die für eine bestimmte Gebäudeart
zu erwartende Schadenshöhe und -häufigkeit und
der daraus resultierende Schaden und seine volkswirtschaftliche
Relevanz durch das Ereignis Brand ermittelt werden. Das
Gesamtrisiko wird dabei, vereinfacht gesagt, durch drei voneinander
unabhängige Faktoren bestimmt. Zu untersuchen
sind dazu die folgenden Fragestellungen in Abhängigkeit von
der Bauweise und Gebäudenutzung:
1. Wie hoch ist die Entrittswahrscheinlichkeit der Entstehung
und der Ausbreitung eines Brandes im Wohnbau?
2. Wie gross ist der materielle (wirtschaftliche) Schaden, und
wie hoch sind die Instandsetzungs- und die Folgekosten im
Wohnbau?
3. Wie hoch ist der immaterielle Schaden, d. h., welche Schäden
ergeben sich infolge eines Brandfalles für Leben, Gesundheit
und Umwelt?
In bezug auf die in Deutschland momentan vorliegende Bauweisenverteilung
im Wohnbau von ca. 87 % Massivbauten
zu 13 % Holzbauten [2] wird darüber hinaus die Frage aufgeworfen:4. Wie sieht die Entwicklung des derzeit in Deutschland verzeichnetenBrandrisikos bei einer Verlagerung weg vom
Massivbau und hin zum Holzbau für den zivilen Bereich
(Wohnbau) aus?
4.2 Brandrisikoberechnung
Das bauartspezifische Brandrisiko für eine bestimmte Gebäudeart
in Abhängigkeit von der Brandlast (Q) wird mit der nachstehenden
Formel Gl. (1) beschrieben:
R(Q) = E(Q) . S(Q) Gl. (1)
Darin sind:
R Brandrisiko
E Eintrittshäufigkeit des Brandes in Abhängigkeit von der
Brandlast (Q)
S Schadensausmass des Brandes in Abhängigkeit von der
Brandlast (Q)
Für den Wohnbau sind die in Gl. (1) enthaltenen Abhängigkeiten
der Brandhäufigkeiten und Brandschäden von der Brandlast
Q eindeutig belegt [28]. Die nachstehende Tab. 1 zeigt die
Ergebnisse einer Zehn-Jahres-Statistik aus der Schweiz über
Brandhäufigkeit, Brandtote und Gebäudeschäden in Abhängigkeit
von der Bauart. In dieser Statistik sind alle den Versicherungen
gemeldeten Brände im Wohnbau enthalten. Stellt man
die Versicherungsdaten dieser Statistik für den Massivbau und
den Holzbau einander gegenüber (siehe Tab. 1), so zeigt sich,
dass in Abhängigkeit von der Bauart ein Zuwachsfaktor von
• 1,6 für die Eintrittshäufigkeit
• 2,47 für das Schadensausmass
• 2,82 für die Anzahl der Brandopfer
gegeben ist. Die hier interessierenden Zahlen für den Wohnbau belegen somit, dass die Bauart einen signifikanten Einfluss auf das Brandrisiko hat. Da nun die Brandlast und die Konstruktionsart die einzigen brandschutztechnisch wesentlichen Merkmalsunterschiede zwischen einem Massivbau und einem Holzbau sind, können diese Parameter in Gl. (1) zur Anwendung kommen.

Tab 1:
Statistische Daten über
Brandhäufigkeit, Brandtote
und Gebäudeschäden im
Wohnbau nach [28]
4.3 Berechnung der Brandeintrittswahrscheinlichkeit
Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadenfeuers stellt in der
Gl. (1) eine schwer messbare Grösse dar, zu deren Festlegung
aktuelles statistisches Datenmaterial erforderlich ist. Für die
Berechnung der Eintrittshäufigkeit von Bränden im zivilen Bereich
in Deutschland in Abhängigkeit von der Bauweise gibt es
folgende Daten als Ausgangsgrössen:
• In Deutschland werden jährlich durchschnittlich 751 300
Brandfälle durch die Versicherungen in den Versicherungszweigen«Verbundener Hausrat» und «Verbundene Wohngebäude» verzeichnet [3, 4]. Diese Daten beziehen sich auf
Angaben aus dem Jahr 1999 und beinhalten alle Brandvorfälle,
die den Versicherungen in diesem Kalenderjahr gemeldet
wurden.
• Von diesen 751 300 Brandfällen treten nach eigenen Ermittlungen
bzw. Berechnungen im Durchschnitt ca. 33 808
Brände im zivilen Bereich und in privaten Haushalten auf, die
Versicherungsansprüche über 1534 € geltend machen, d. h.,
man kann in diesem Bereich zumindest teilweise auch schon
geringe Gebäudeschäden für die Brandfälle unterstellen.
• Die Gesamtwohnfläche in Deutschland liegt momentan bei
3 236 000 000 m2Wohnnutzfläche (Stand 2000 nach [5]).
Gemäss den oben genannten Angaben lässt sich die derzeitige
Eintrittshäufigkeit von Bränden für den zivilen Bereich in
Deutschland aus der jährlichen Anzahl an signifikanten Brandfällen
bezogen auf die Gesamtwohnfläche bestimmen. Die
Eintrittshäufigkeit insgesamt setzt sich naturgemäss aus einem
Anteil an Brandereignissen infolge der mobilen Brandlasten
(Nutzung) und aus einem Anteil an Brandereignissen infolge
der konstruktiven Brandlasten (Bauweise) zusammen; wobei
der Anteil infolge der mobilen Brandlasten auf das Nutzerverhalten
zurückgeht und die Bauweise daran im wesentlichen
nicht von Einfluss ist. Der Anteil infolge der konstruktiven
Brandlasten ist jedoch stark veränderlich und in Abhängigkeit
von der Bauart bzw. Höhe der brennbaren Bestandteile zu berechnen.
Als Ausgangsgrösse dient hierbei die momentane
Bauweisenverteilung von rund 87 % Massivbauten zu 13%
Holzbauten im Wohnbaubereich gemäss [2].
Für die weiteren Berechnungen wird die Eintrittshäufigkeit
eines Brandes durch die mobile Brandlast als konstant (statistischer
Festwert für Wohnbaunutzung) angesehen. Für die Eintrittshäufigkeit
infolge der konstruktiven Brandlast gilt hingegen,
dass sie direkt proportional zum Anteil der konstruktiven
Brandlast ist. Für die in der Abb. 2 gezeigten unterschiedlichen
Bauweisen im Wohnbau mit den Anteilsgrössen der konstruktiven
und der mobilen Brandlasten ergeben sich demnach die
in der nachfolgenden Abb. 33 dargestellten Eintrittswahrscheinlichkeiten
für Brände. Auf der Abszisse ist der Anteil der
jeweiligen Holzbauweise im Wohnbau in Prozent dargestellt.
Auf der linken Seite der Abb. 33 sind demgemäss die Werte der
Massivbauweise dargestellt, und ganz rechts liegt der Holzbau.
Für die Holzbauweise werden die Holzrippen-, die Skelett- und
die Brettstapelkonstruktionen betrachtet. Die Ordinate zeigt
die intrittshäufigkeit eines Brandes bezogen auf 1m2 Wohnnutzfläche
im zivilen Bereich für ein Jahr.

Abb. 33:
Eintrittshäufigkeit E von
Bränden pro m2 Wohnfläche
und Jahr in Abhängigkeit
von der Bauweise im
Wohnbau in Deutschland
Die grüne Markierung im linken unteren Bereich des Diagramms in Abb. 33 stellt die derzeitige Eintrittshäufigkeit eines Brandes mit einer Grösse von 1,05 · 10–5 Bränden/m2 Jahr, wobei von einer momentanen Bauweisenverteilung von 13% Holzrippen- und 87 % Massivbau ausgegangen wird. Die in diesem Wert für die Eintrittshäufigkeit berücksichtigte Anzahl von Bränden bezieht sich dabei auf jene Brandereignisse, die ein Schadenausmass von mindestens 1500 € verursachen. Gemäss den statistischen Daten der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen [39] liegt in der Schweiz die Eintrittshäufigkeit von Bränden, die dem Wohnbau zuzuordnen sind und einen Sachschaden von mindestens 2000 CHF (entspricht ca. 1325 €) verursachen, bei 0,922 Bränden/m2 Jahr. Der Vergleich dieser beiden Grössen zeigt, dass eine gute Übereinstimmung zwischen den in der Untersuchung [7,34] ermittelten Grössen und den statistischen Zahlen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen [39] erzielt wird.
Der Vergleichswert für den reinen Massivbau (100 % Massivbau)
liegt bei 0,99 · 10–5 Bränden/m2 Jahr und für den Holzbau zwischen
1,39 · 10–5 Bränden/m2 Jahr (100% Holzrippenbauweise)
und 1,68 · 10–5 Bränden/m2 Jahr (100 % Brettstapelbauweise)
(s.Tab. 2). Eine analoge Auswertung von vorliegenden Brandhäufigkeitsdaten
in Österreich mit 10 % Holzbau (Holzrippenbauweise)
und 90 % Massivbau hat zu folgenden Werten geführt:
Die aktuell in Österreich vorliegende Eintrittshäufigkeit von
Bränden im Wohnbau führt zu einem Referenzwert von 1,23 ·
10–5 Bränden/m2 Jahr. Für den reinen Massivbau liegt die Eintrittshäufigkeit
von Bränden bei 1,19 · 10–5 Bränden/m2 Jahr.
Bei einem Holzbau können in Abhängigkeit von der Holzbauweise
Werte zwischen 1,66 · 10–5 Bränden/m2 Jahr (100%
Holzrippenbauweise) und 2,00 · 10–5 Bränden/m2 Jahr (100%
Brettstapelbauweise) für die Eintrittshäufigkeit erreicht werden
(s. Tab. 2).

Tab. 2:
Daten über Brandhäufigkeiten
im Wohnbau in
Deutschland und Österreich,
nach [34] und [7]
Vergleicht man die Eintrittshäufigkeit eines Brandes für einen reinen Massivbau (100 % Massivbau) mit der Eintrittshäufigkeit für einen Holzbau in Skelettbauweise (100 % Skelettbau) so ergibt sich gemäss den Berechnungen am Institut für Baustofflehre ein prozentueller Zuwachs für die Eintrittshäufigkeit eines Brandes von 100% auf 161 % für Deutschland und von 100% auf 159% für Österreich (siehe Abb. 34). Der Skelettbau wurde in diesem Zusammenhang als Richtgrösse gewählt, da er einen möglichen «Durchschnittswert» zwischen der Brettstapel- und der Holzrippenbauweise darstellt.
Zur Überprüfung der in der Berechnung ermittelten Zahlen
wurden im Zuge der Untersuchung u. a. statistische Daten der
1. Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (CH) ausgewertet,
mit denen erstaunliche Übereinstimmungen zu demursprünglich prognostizierten Zuwachs der Eintrittshäufigkeit
von Bränden in Abhängigkeit von der Bauweise erzielt werden
konnten (siehe Abschnitt 4.2). Diese Daten belegen anhand
von tatsächlich eingetretenen Brandereignissen an Wohnbauten
in Massiv- und Holzbauweise im Kanton Bern für den
Zeitraum 1986 bis 1995 [28], dass bei Holzbauten die Gefahr
eines Brandes um 60,6% höher liegt als bei Massivbauten
(siehe Abb. 34), wobei sich die ermittelte Eintrittshäufigkeit
nach VKF auf alle den Versicherungen gemeldeten Brandschäden
im Wohnbau bezieht.
4.4 Berechnung des Schadensausmasses
Das Schadensausmass wird im wesentlichen von der Anzahl
der Brandtoten und -verletzten und der Höhe der im (mobile
Brandlasten) und am (konstruktive Brandlasten) Gebäude
verursachten Zerstörungen und Schäden durch den Brand
bestimmt.
Im Hinblick auf das Schadensausmass durch Tote und Verletzte ist in der Studie [7] bereits ein Einfluss der Bauart auf die Anzahl der Todesopfer und Verletzten berücksichtigt. Für den Sachschaden gilt, ebenso wie für die Eintrittshäufigkeit, dass der Schadensanteil infolge der mobilen Brandlasten bezogen auf das Nutzerverhalten und die Bauweise etwa als konstant angesetzt werden kann, wohingegen der Anteil infolge der konstruktiven Brandlasten stark veränderlich ist und von der Bauweise bzw. von der Höhe der brennbaren Baustoffe abhängt.

Abb. 34:
Gegenüberstellung der Eintrittshäufigkeit
von Bränden
im Wohnbau in Abhängigkeit
von der Bauweise nach
[28], [34] und [7]
Zur Ermittlung der Bezugsgrössen, d. h. des momentan in Deutschland vorliegenden Schadensausmasses durch Brandereignisse in Wohnbauten, dient Datenmaterial des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft [2] als Grundlage. Die Berechnung der Personenschäden stützt sich u. a. auf Angaben des österreichischen Kuratoriums für Verkehrssicherheit.
• Basierend auf dem Datenmaterial des GDV ergibt sich für
1998 im Wohnbau eine Sachschadensumme durch Brandereignisse
in der Höhe von 1,22 Mrd. € (2,39 Mrd. DM).
• Der Anteil der Versicherungsansprüche über 1534 € (ca.
3000 DM) liegt nach eigenen Bewertungen der Daten aus
Österreich bei ca. 61 % und ergibt somit eine Sachschadensumme
750 Mio. € (1467 Mio. DM).
• Als Berechnungsgrundlagen für die Personenschäden dienen
Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit in Österreich,
die besagen, dass die Schadenssummen pro Todesfall
mit 1,18 Mio. € (2,3 Mio. DM) und pro Verletzten mit
50 000,– € (97 800 DM) anzusetzen sind.
• Im Jahr 1999 wurden 506 Todesopfer durch Exposition
gegenüber Feuer, Rauch und Flammen in Deutschland verzeichnet
[8]. Davon gab es 429 Brandopfer in privaten Haushalten.
(Anmerkung: Diese Daten sind dem Feuerwehrjahrbuch
des Deutschen Feuerwehrverbandes entnommen [36].)
• Ausgehend von Statistiken der US-Fire Administration ist bei
Bränden pro einem Todesfall durchschnittlich mit sechs Verletzten
zu rechnen. Auf dieser Basis ergibt sich durchschnittlich
eine jährliche Anzahl von 2574 Verletzten.
Demgemäss setzt sich der jährliche volkswirtschaftliche Gesamtschaden,
der durch Brände im zivilen Bereich (Wohnbau)
bei einer momentanen Bauweisenverteilung von 87 % Massivbau
zu 13 % Holzbau verursacht wird, aus Sachschäden in der
Höhe von 0,75 Mrd. € (1,46 Mrd. DM) und Personenschäden
in der Grössenordnung von 0,63 Mrd. € (1,24 Mrd. DM) zusammen
und beträgt in Summe 1,38 Mrd. € (2,70 Mrd. DM).
Ausgehend von diesen Bezugsgrössen wird im Folgenden die
Entwicklung der Schadenssumme bei einer angedachten Anteilsverlagerung
vom Massivbau hin zum Holzbau berechnet.
Die Sach- und Personenschäden, verursacht durch die konstruktiven
Brandlasten, werden dabei direkt proportional der
Brandlast angenommen, und die Sach- und Personenschäden
durch die mobilen Brandlasten als konstant angesehen (siehe
Gl. (2), (3) und (4)). Eine detaillierte Aufstellung der Grundannahmen
und der Berechnungsvorgänge ist den Angaben in [7]
zu finden.
S(Q) = SPers(Q) + SSach(Q) Gl. (2)
Darin sind:
S Schadensausmass des Brandes in
Abhängigkeit von der Brandlast (Q)
SPers Schadensausmass der
Personenschäden infolge Brand in Abhängigkeit von der Brandlast (Q)
SSach Schadensausmass der
Sachschäden infolge Brand in Abhängigkeit von der Brandlast (Q)
Die Gesamtschadenssumme setzt sich somit aus dem
Schadensanteil durch die Personen- und Sachschäden in Abhängigkeit von der
Brandlast zusammen. Die folgenden Gleichungen Gl. (3) und Gl. (4) beschreiben
die einzelnen Einflussterme, die in die Berechnung des Schadensausmasses
einfliessen, im Detail:
SPers(Q) = STote(Q) + SVerletzte (Q) Gl. (3)
SSach(Q) = Smobil(Q) + Skonstruktiv (Q) Gl. (4)
Darin sind:
SPers Schadensausmass der
Personenschäden infolge Brand in Abhängigkeit von der Brandlast (Q)
STote Schadensausmass der Todesfälle
infolge Brand in Abhängigkeit von der Brandlast (Q)
SVerletzte Schadensausmass der Verletzten infolge
Brand in Abhängigkeit von der Brandlast (Q)
SSach Schadensausmass der Sachschäden
infolge Brand in Abhängigkeit von der Brandlast (Q)
Smobil Schadensausmass der Sachschäden
infolge Brand in Abhängigkeit von der mobilen Brandlast (Q)
Skonstruktiv Schadensausmass der Sachschäden infolge Brand in Abhängigkeit von der konstruktiven Brandlast (Q)
Für die Bewertung des Zuwachses der Personenschäden in
Abhängigkeit von der Bauweise wird auf die Verteilung der
Holz- bzw. Massivbauweise in Deutschland und Österreich im
Vergleich zu drei weiteren Industrieländern mit relativ hohen
Holzbauanteilen im Wohnbau Bezug genommen (siehe Abb.
35). Österreich und Deutschland weisen eine Bauweisenverteilung
von etwa 90 % Massivbauten zu 10 % Holzbauten auf. In
Japan liegt der Anteil der Holzbauten im Wohnbau mit ca.
41 % bereits bedeutend höher als in Österreich; die Massivbauten
nehmen eine Grössenordnung von 59 % ein. In den
USA sind Anteilsgrössen von 80 % für die Holzbauweise und
20 % für die Massivbauweise zu verzeichnen. Die finnischen
Daten stammen aus dem statistischen Zentralamt in Finnland
und belegen eine Bauweisenverteilung von ca. 85 % Holzbauten
und 15 % Massivbauten im Wohnbau.

Abb. 35:
Prozentuale Gegenüberstellung
der Holz- bzw.
Massivbauanteile in fünf
Industriebauländern inklusive
Deutschland für das
Jahr 1998 und die Anzahl
der Brandtoten je Million Einwohner und Jahr nach der WWFS(10)
Die Überlagerung der oben genannten Bauweisenverteilungen
mit der Anzahl der Brandtoten je eine Million Einwohner zeigt,
dass jene Länder mit einem relativ hohen Holzbauanteil im
Durchschnitt eine grosse Anzahl an Brandopfern aufweisen.
Finnland erreicht in diesem Vergleich mit einem Holzbauanteil
von 85 % und 21,2 tödlichen Brandopfern je eine Million Einwohner
sowohl den grössten Anteil an Holzbauten als auch die
grösste Anzahl an Brandopfern. In den USA liegt der Anteil der
Holzbauten bei ca. 80 % und die Zahl der Brandopfer bei
19 Personen je eine Million Einwohner.
Die obigen Zahlen beziehen sich jeweils auf Industrienationen
mit einem hohen technischen Standard und entsprechend gut
entwickelten bautechnischen Bestimmungen, sodass diesbezüglich
von einer vergleichbaren Bewertungsgrundlage auszugehen
ist. Die Daten sind insoweit grundsätzlich untereinander
vergleichbar. Sie zeigen einen unmittelbaren Zusammenhang
zwischen der Bauweise und dem Brandrisiko in bezug auf die
Personenschäden auf, d. h., der Einfluss der Bauweise auf den
Brandverlauf als Risikofaktor ist relevant. Daneben haben u. a.
gesellschaftliche und sozioökonomische Bedingungen wie z. B.
Nutzungsgewohnheiten, bauordnungsrechtliche Vorschriften,
ebenfalls einen Einfluss auf das Brandrisiko. Eine differenzierte
Bewertung dieser Faktoren ist aufgrund fehlender Daten derzeit
allerdings nicht möglich.
Die Quantifizierung der obigen Daten erfolgt über eine lineare
Regression nach folgender Gleichung:
y = 7,786 + 0,156 · x Gl. (5)
Der Korrelationskoeffizient für die Gl. (5) weist mit 0,96 eine
vergleichsweise gute Korrelation zwischen den verwendeten
Daten auf. Die Abb. 36 zeigt, dass für den reinen Massivbau
(100 % Massivbau) mit 7,79 Brandopfern pro Million Einwohner
zu rechnen ist und für den reinen Holzbau (100 % Holzbau)
mit 23,39 Brandopfern pro Million Einwohner. Unter dieser Betrachtungsweise
ist die Anzahl der Todesopfer beim Holzbau
(rechte Seite der Abb. 36) bezogen auf den reinen Massivbau
(linke Seite der Abb. 36) um 200% höher als beim reinen Massivbau.
In diesem Wert ist die Annahme enthalten, dass bei einer
Zunahme der konstruktiven Brandlasten im Wohnbau mit
einer erhöhten Brandhäufigkeit und einem höheren Todesfallrisiko
zu rechnen ist. Aus den schweizerischen Daten nach Tab. 1
ist ersichtlich, dass der hier abgeleitete Zuwachs von 206%
von den tatsächliche beobachteten Werten (282 %) noch übertroffen
wird.

Abb. 36:
Ermittlung des Einflusses
der Bauweise auf die Anzahl
der Todesopfer gemäss
einer linearen Regression
Die rot schraffierte Fläche aus der Abb. 36, die von der linearen
Regressionsgeraden und der konstanten Geraden für die Anzahl
der Brandopfer ohne Brandlasteinfluss eingegrenzt wird,
deckt somit das gesamte Spektrum der möglichen Einflussfaktoren
auf die Schwere des Brandverlaufes und die daraus
resultierende Anzahl an Brandopfern ab; wobei die untere
horizontale Grundlinie, jene Risikosituation beschreibt, welche
davon ausgeht, dass die Bauweise keinerlei Einfluss auf das
Personenrisiko hat. Werden umfassende brandschutztechnische
Verbesserungen am Holzbau bzw. an dem Bewusstsein
der Bewohner von Holzbauten in Form von anlagentechnischen,
bewusstseinsbildenden, entwurfsspezifischen Massnahmen
usw. vorgenommen, könnte die Entwicklung der Todesopfer
eventuell noch wesentlich günstiger ausfallen, als mittels
der linearen Regressionsgeraden aufgezeigt wird. Für eine Senkung
der Anzahl der Brandopfer in Holzbauten im Wohnbau sind allerdings umfassende Massnahmen zur Verbesserung des
Brandschutzes erforderlich, wie sie z. B. bereits in den USA für
die neu errichteten Wohnbauten teilweise gesetzlich gefordert
werden.
Die Abb. 37 zeigt den Anstieg des Schadensausmasses, der gemäss
den obigen Grundannahmen bei einer Verlagerung vom
Massiv- hin zum Holzbau zu erwarten ist. Dabei ist unterstellt,
dass die bisher üblichen Bauweisen in ihrer konstruktiven Ausbildung
unverändert beibehalten werden. Auf der Abszisse ist
der Anteil der jeweiligen Holzbauweise im Wohnbau in Prozent
dargestellt. Auf der linken Seite der Abb. 37 sind demgemäss
die Werte der Massivbauweise dargestellt, und ganz rechts liegt
der Holzbau. Für die Holzbauweise werden die Holzrippen-, die
Skelett- und die Brettstapelkonstruktionen betrachtet. Die Ordinate
zeigt das Schadensausmass von Bränden im zivilen Bereich
für ein Jahr. Die grüne Markierung im linken unteren Bereich
des Diagramms stellt dabei jenes Schadensausmass von
1,38 Mrd. € (2,70 Mrd. DM) dar, das momentan in Deutschland
durch Wohnungsbrände ab einem Versicherungsanspruch von
1534 € (3000 DM) in etwa verursacht wird.

Abb. 37:
Schadensausmass S von
Bränden in Abhängigkeit
von der Bauweise im
Wohnbau
Vergleicht man das Schadensausmass eines Brandes für einen reinen Massivbau (100% Massivbau) mit dem Schadensausmass für einen Holzbau in Skelettbauweise (100 % Skelettbau), so ergibt sich gemäss den Berechnungen ein prozentueller Zuwachs für die Schadenshöhe von 100% auf 218% (siehe Abb. 37); d. h., das Schadensausmass bei einem Holzbau in Skelettbauweise (rechte Seite der Abb. 37) ist bezogen auf den reinen Massivbau (linke Seite der Abb. 37) um 118 % höher als bei einem reinen Massivbau (siehe auch Abb. 38). In der Abb. 38 ist eine Gegenüberstellung der Untersuchungsergebnisse des Instituts für Baustofflehre, Bauphysik und Brandschutz zu statistischen Zahlen von tatsächlichen Brandereignissen im Wohnbau, die von den Schweizer Versicherungen [28] über einen Zeitraum von 10 Jahren erfasst wurden, dargestellt. Die Daten der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (CH) für den Kanton Bern belegen, dass die Bauweise sogar noch einen grösseren Einfluss auf die Schadenshöhe nimmt, als die an unserem Institut durchgeführte Untersuchung prognostiziert. Demgemäss ist mit einem Anstieg des Schadensausmasses von 100% auf 247% zu rechnen, wenn es sich bei dem Brandobjekt um einen brennbaren Holzbau im Vergleich zu einem nichtbrennbaren Massivbau handelt (siehe Abb. 38).

Abb. 38:
Gegenüberstellung des
Schadensausmasses von
Bränden im Wohnbau in
Abhängigkeit von der
Bauweise nach [28], [34]
und [7]
Die geringere Bewertung des Schadensausmasses in den
Untersuchungsergebnissen des Instituts für Baustofflehre,
Bauphysik und Brandschutz ist möglicherweise z. T. darauf zurückzuführen, dass in der Berechnung nur jener Anteil der
Versicherungsansprüche berücksichtigt wird, bei dem der infolge
Brand verursachte Schaden über einem Versicherungswert
von 1534 € liegt, wohingegen in der Untersuchung nach
[28] alle den Versicherungen gemeldeten Brandschäden im
Wohnbau enthalten sind.
5 Bewertung des Brandrisikos
Ausgehend von den ermittelten Schadensausmassen und den
Eintrittshäufigkeiten von Bränden zeigt die Abb. 39 die Ergebnisse
der Berechnungen für das Brandrisiko nach Gl. (1) in Abhängigkeit
von der Verteilung der Bauweisen. Auf der Abszisse
ist der Anteil der jeweiligen Holzbauweise im Wohnbau inProzent dargestellt. Auf der linken Seite der Abb. 39 sind demgemäss
die Werte der Massivbauweise dargestellt, und ganz
rechts liegt der Holzbau. Für die Holzbauweise werden die
Holzrippen-, die Skelett- und die Brettstapelkonstruktionen betrachtet.
Die Ordinate zeigt das Risiko eines Brandes bezogen
auf 1m2 Wohnnutzfläche im zivilen Bereich.

Abb. 39:
Anstieg des Brandrisikos in
Abhängigkeit von der Verteilung
der Bauweisen im
Wohnbau im Jahr 1998
Im linken unteren Bereich der Grafik ist bei 13 % Holzbau das momentan in Deutschland über alle Gebäude gemittelte monetäre Brandrisiko im Wohnbau mit 14 418 €/m2 (28 200 DM/m2) eingetragen. Als Ausgangsgrösse gilt hierfür eine grob angenommene Bauweisenverteilung von 87 % Massiv- zu 13 % Holzrippenbauten im Wohnbau.
Die Abb. 39 zeigt somit eindeutig, dass bei einer Erhöhung des
Anteils an Holzkonstruktionen im Wohnbau in Abhängigkeit
vom Konstruktionstyp mit einer überproportionalen Zunahme
des Risikos zu rechnen ist. Die Zunahme des Brandrisikos ist
naturgemäss umso grösser, je höher der Anteil an bauweisenspezifischen
brennbaren Baustoffen ist. Anhand eines direkten
Vergleichs zwischen der Massiv- und der Skelettbauweise kann
die Veränderung des Risikos durch die Bauweise konkretisiert
werden. Demgemäss liegt das rechnerische Brandrisiko bei
einer Ausführung eines Gebäudes in Massivbauweise bei
12 021 €/m2 pro Jahr. Für dasselbe Bauwerk erreicht das
Brandrisiko bei Verwendung von brennbaren Holzbaustoffen in
der Konstruktion, im konkreten Fall wurde die Skelettbauweise
gewählt, eine Grössenordnung von 42 265 €/m2 pro Jahr.
In der Abb. 40 sind diese Ergebnisse in einem prozentuellen
Vergleich gegenübergestellt. Das Diagramm beinhaltet darüber
hinaus statistische Daten der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen
(CH), anhand derer das tatsächliche Brandrisiko
basierend auf Brandereignissen an Wohnbauten im Kanton
Bern über den Zeitraum 1986 bis 1995 für Massiv- und Holzbauten
[28] ermittelt wurde. Es zeigt sich, dass gegenüber den
Untersuchungsergebnissen der TU Wien, die einen Anstieg von
100% auf 352% prognostizieren, in der Realität mit einem
weit höheren Einfluss der Bauweise zu rechnen ist, der bis zu
einem Zuwachs des Brandrisikos von 100% (100 % Massivbau)
auf 396% (100 % Holzbau) führen kann (siehe Abb. 40).
Mit den Daten der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen
(CH) wird somit bestätigt, dass die Bauweise einen signifikanten
Einfluss auf das Brandrisiko nimmt. Des weiteren wird
durch den Vergleich in Abb. 40 belegt, dass die Verwendung
brennbarer Baustoffe für Tragsysteme im Wohnbau zu einer
Erhöhung des Brandrisikos um den Faktor 3,5 bis 4,0 führen
kann.

Abb. 40:
Gegenüberstellung der berechneten
und statistischen
Risikogrössen für unterschiedliche
Bauweisen im
Wohnbau nach [28], [34]
und [7]
Die hier dargestellten Ergebnisse und Prognosen beziehen sich
naturgemäss auf die bestehende Bausubstanz. Wenn es also
gelänge, die Brandsicherheit von Holzkonstruktionen hinsichtlich
des Personenschutzes (z. B. durch automatische
Brandmelder) und des Sachschutzes (z. B. durch automatische
Löschanlagen oder durch andere bauliche Brandschutzmassnahmen)
signifikant zu verbessern, dann würden sich deutlich
günstigere Verhältnisse ergeben. Die neue Holzbaurichtlinie ist
sicherlich ein deutlicher Schritt in diese Richtung. Vergleichbare
Vorhaben sind in Österreich (leider) noch nicht in Arbeit, d. h.,
im mehrgeschossigen Wohnbau sind die aufgezeigten Risiken
nicht wegzudiskutieren, wenn nicht im Einzelfall zusätzliche
Brandschutzmassnahmen vom Bauherrn verlangt oder behördlicherseits
vorgeschrieben werden.
6 Zusammenfassung
Die Untersuchungsergebnisse zeigen eindeutig, dass das Risikopotential
durch das Ereignis Brand im Wohnbau in starker
Wechselbeziehung und Abhängigkeit von der Art der Bauweise
steht. In diesem Zusammenhang ist daher der verantwortungsvolle
Umgang der Planer mit dem Gebäudedesign gefordert.
Die Möglichkeit der gestalterischen Freiheit und Freizügigkeit
im Gebäudedesign, die den Planern und Bauherrn durch dieneueren Entwicklungen in den Rechtsgrundlagen geboten
werden, sollten nicht zu einem Absinken des Sicherheitsniveaus
führen. Zu diesem Zweck müssen die Risiken, die
durch die Verwendung von brennbaren Stoffen in einer mehrgeschossigen
tragenden Gebäudekonstruktion entstehen, sowohl
Planern, Bauherren und Gebäudenutzern rechtzeitig vor
Augen geführt werden. Dabei ist grundsätzlich zu beachten,
dass in der Regel die Brandwiderstandsdauer jedes einzelnen
Bauteils für den Brandwiderstand der Gesamtkonstruktion
nicht ausschlaggebend ist, sondern die Tragfähigkeit des
Gesamtsystems beurteilungsrelevant ist. Dies betrifft vor allem
den Mehrgeschossbau, d. h., das Versagen einzelner Bauelemente
und deren Verbindungen hat unter Umständen
katastrophale Folgen für das gesamte Gebäude.
Die gültigen Normen DIN 4102 und ÖNORM B 3800 sowie die
betreffenden Eurocodes berücksichtigen bereits weitgehend,
dass Bauteile nicht isoliert betrachtet werden dürfen. Sie gehen
aber nicht expressis verbis auf die Wirkung von Bauteilinteraktionen
bei einer Brandbeanspruchung ein, d. h., welche
konstruktiven Massnahmen zu treffen sind, um solche Systeme
den vorliegenden Brandeinwirkungen anzupassen, bleibt im
allgemeinen dem Planer vorbehalten. Dazu sind grundlegende
Kenntnisse über den Brandschutz erforderlich, insbesondere
sind die konstruktiven Schwachpunkte wie Anschlüsse und
Verbindungen zu beachten und zu bewerten.
Bei der Betrachtung des Temperaturverhaltens der Baustoffe ist
zu beachten, dass die massiven Baustoffe Beton bzw. Stahlbeton
und Mauerwerk nicht brennbar sind, d. h., die Geometrie
und die Form der nahezu monolithischen Konstruktion bleibt
im Brandfall im Wesentlichen erhalten. Bei Holz handelt es sich
im Gegensatz dazu um einen brennbaren Baustoff, d. h., die
Brandeinwirkung führt bei der Holzbauweise zu einer Reduktion
der tragenden Querschnitte unter Zunahme der inneren
Spannungen, wobei die überwiegend metallischen Verbindungen
der Einzelbauteile bei der Erwärmung schnell ihre Tragfähigkeit
verlieren. Jeder Planer muss sich die Wirkung des Feuers
auf die unterschiedlichen Konstruktionsweisen qualitativ
klarmachen, d. h., das Gesamtsystem aus massiven Baustoffen
bzw. Holz brandschutztechnisch analysieren und optimieren.
Dabei ergibt sich ein grundlegender Unterschied zwischen den
Bauweisen.
Der Massivbau kann konstruktive Reserven nutzen, die das
Bauwerk bietet, und damit das Verhalten günstig beeinflussen,
d. h., Schwachstellen können leicht vermieden bzw. ausgeglichen
werden. In der Holzbauweise gibt es grundsätzlich eine
Vielzahl brandschutztechnischer Schwachstellen, und es existieren
im Vergleich zur Massivbauweise praktisch keinerlei
Reserven, d. h., das Gesamtsystem verzeiht aus brandschutztechnischer
Sicht keine konstruktiven Fehler. Aus diesem Grund
wurde in Deutschland auch eine neue brandschutztechnische
Muster-Richtlinie für den Holzbau erarbeitet, sodass im
Geschossbau zukünftig gravierende Konstruktionsmängel vermieden
werden können. Durch den immer weiter steigenden
Kosten- und Termindruck auf den Baustellen ist es jedoch auch
bei einer aus brandschutztechnischer Sicht akzeptablen Planung
im Holzbau kaum möglich, dass die Ausführung der konstruktiven
Details für den Brandschutz in allen Fällen die nötige
Beachtung findet. Das beginnt mit der Verlegung von Versorgungsrohren in den Hohlräumen von Wänden und Decken
und endet bei dem Verlegen von Kabeln und dem Einbau von
Steckdosen. Selbst die Mitarbeiter von Fachfirmen (z. B. Installateure,
Elektriker usw.) haben bezüglich Brandschutz üblicherweise
keine spezifischen Kenntnisse oder Erfahrungen.
Der Vergleich von massiven, nichtbrennbaren mehrgeschossigen
Wohngebäuden mit entsprechenden brennbaren Holzkonstruktionen
hat ergeben, dass Massivbauweisen durch ihr aus
brandschutztechnischer Sicht günstigeres Verhalten der Gesamtkonstruktion
ein erheblich höheres Sicherheitsniveau besitzen
als brennbare Holzkonstruktionen. Die Sicherheit von
Holzkonstruktionen kann prinzipiell nur durch automatische
Brandlöschung oder brandsichere Verkleidung sämtlicher
brennbarer Oberflächen mit nichtbrennbaren Baustoffen erfolgen,
wie dieses gemäss der neuen Muster-Holzbaurichtlinie
vorgesehen ist.
Der mehrgeschossige Holzbau wird in Österreich im allgemeinen
in seinen gebäudetechnischen Eigenschaften dem
Geschossbau in Massivbauweise nahezu gleichgestellt. Oberflächlich
betrachtet findet nur eine Materialsubstitution von
nichtbrennbaren Baumaterialien durch Holz und Holzwerkstoffe
unter scheinbarer Beibehaltung der normativen brandschutztechnischen
Erfordernisse einzelner Bauteile des Bauwerks
statt. Dieses ist aufgrund des materialtechnologischen
und statischen Verhaltens der unterschiedlichen Konstruktionen
sicherheitstechnisch nicht nachvollziehbar und bedenklich.
Um nur anähernd ein ähnlich sicheres brandschutztechnisches
Niveau zu erreichen, wie es derzeit im Massivbau gegeben
ist, sind im Holzbau neben komplizierten konstruktiven
Massnahmen (z. B. Vermeidung brennbarer Oberflächen,
Brandschutz der Anschlüsse und Verbindungen) eventuell auch
aktive, d. h. anlagentechnische Brandschutzmassnahmen
(kombinierte Brandmelde- und Sprinkleranlagensysteme) erforderlich.
Dies würde in letzter Konsequenz zu einem Umdenken
bei der Anwendung von Holzbauweisen führen, wie bereits in
anderen Ländern (wie z. B. Neuseeland, Australien, USA) zu
beobachten ist.