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Neues Gutachten zum Wiederverkaufswert von Massivhäusern

Gutachten

Berechnung von Vermögensendwerten beim Vergleich
von Immobilien- und Kapitalmarktanlagen 

erstellt von der

DIA Consulting Aktiengesellschaft

Bertoldstraße 54       79098 Freiburg

im März 2001

im Auftrag von
MASSIV MEIN HAUS e.V.
Initiative Pro Schornstein e.V.

GUTACHTENAUFTRAG

Im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" erschien in der Ausgabe 05/2001 folgende Kurzmitteilung zum Thema "Altersvorsorge":

Finanzministerium hält Wohneigentum zur Altersvorsorge für nicht geeignet

Finanzminister Hans Eichel sperrt sich weiterhin, Wohnungseigentum in die geplante Förderung der privaten Altersvorsorge einzubeziehen. Eine Modellrechnung seiner Beamten bestätigt die Feststellung vieler Experten, dass die eigengenutzte Immobilie eine schlechte Geldanlage ist: Kauft jemand eine 300.000 Mark teure Eigentumswohnung mit 60.000 Mark Eigenkapital, so ist – unter Berücksichtigung der eingesparten Miete - die Immobilie nach Abzug aller Kredit- und Instandhaltungskosten nach 30 Jahren knapp 470.000 Mark wert. Ein Aktien- oder Rentenfonds, der sich mit nominal sechs Prozent verzinst, hätte gut 840.000 Mark gebracht. Fazit der Beamten: Die Immobilie führt zu einem "um 44,5 Prozent geringeren Versorgungskapital".

Die Initiativen MASSIV MEIN HAUS e.V. und Pro Schornstein e.V., vertreten durch Herrn Dr. Reiner Pohl, haben die DIA Consulting Aktiengesellschaft am 20. Februar 2001 mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, in dem die der oben zitierten Modellrechnung zugrunde liegenden Parameter nachvollzogen und kritisch hinterfragt werden sollen. Dabei soll insbesondere untersucht werden, welche Vermögensendwerte sich mit Parametern ergeben, die in der Vergangenheit realisiert wurden.

Alle Angaben und inhaltlichen Feststellungen beruhen auf den Recherchen und den Unterlagen, die den Verfassern im März 2001 zur Verfügung standen. Statistische Quellen werden auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. Die Verfasser haften nicht für Druck- und Rechenfehler in diesem Gutachten.

Das Gutachten genießt Urheberschutz, es ist nur für den Auftraggeber und nur für den angegebenen Zweck bestimmt.

                           

Dr. Thomas Dopfer         Prof. Dr. H.-H. Francke
(Vorstand)                        (Aufsichtsratvorsitzender)

1. Annahmen und Berechnungen im Szenario des Bundesministeriums der Finanzen

    Der vorliegende Artikel aus dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" bezieht sich auf die Ergebnisse einer Modellrechnung, die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erstellt worden ist. In dieser Berechnung wird zum einen das Vermögen ermittelt, das ein Anleger in 30 Jahren erzielen könnte, wenn er sich heute eine Immobilie zulegen würde. Bei einer unterstellten Wertsteigerung der Immobilie von 1,5 % p.a. ergibt sich bei einem Kaufpreis von 300.000,- DM für eine Eigentumswohnung ein Vermögensendwert von DM 468.924 DM für diesen Immobilienbesitzer.

    Dieser Rechnung wird sodann ein alternatives Szenario gegenübergestellt: Der Anleger ersteht keine Immobilie, sondern bleibt weiterhin zur Miete wohnen. Es wird angenommen, dass der Anleger Eigenkapital in Höhe von 60.000,- DM besitzt. Für den Kauf einer 300.000,- DM teuren Eigentumswohnung hätte dieser Anleger ein Hypothekendarlehen in Höhe von 240.000,- DM benötigt, was bei einem Kreditzins von 6,5% p.a. und einer anfänglichen jährlichen Tilgung von 1,15775% eine jährliche Annuität von 18.378,60 DM erfordert hätte. Diese Annuität, sowie jährliche Instandhaltungskosten für die Immobilie, "erspart" sich der Anleger, muss im Gegenzug allerdings weiterhin Miete bezahlen. Da unter den Annahmen des Ministeriums der jährlich zu entrichtende Mietbetrag niedriger ist als die nicht benötigte Annuität und die nicht zu zahlenden Instandhaltungskosten, kann der Anleger in diesem Szenario jährlich im Vergleich zum Immobilienbesitzer einen gewissen Betrag, in den Berechnungen im Anhang "Anlagebetrag" genannt, am Kapitalmarkt anlegen. Dieser besteht aus der Differenz zwischen Miete und Annuität/Instandhaltungskosten. Aus diesen jährlichen Anlagebeträgen, sowie aus der Anlage des Eigenkapitals in Höhe von 60.000,- DM, ergibt sich ein Vermögensendwert für den Anleger in Höhe von 844.902 DM, wenn die in Tabelle 1 unterstellten Annahmen zutreffen.

    Die genaue Übersicht, wie sich dieser Vermögensendwert ermittelt, ist im Anhang angegeben.

    Parameter

    Annahmen

    Verzinsung der Anlage (p.a.)

    6,0%

    Wertsteigerung der Immobilie (p.a.)

    1,5%

    eingesetztes Eigenkapital

    60.000,00 DM

    Quadratmeter der Immobilie

    80,00

    Preis der Immobilie pro Quadratmeter

    3.750,00 DM

    Kreditzins (p.a.)

    6,5%

    Miete pro Quadratmeter

    13,00 DM

    Mietanstieg (p.a.)

    1,5%

    Instandhaltungskosten pro Quadratmeter

    2,00 DM

    Anstieg Instandhaltungskosten (p.a.)

    1,5%

    Tabelle 1: Parameter im Szenario des BMF

    Als Ergebnis stellt sich unter diesen Annahmen somit der Immobilienbesitzer gegenüber dem zur Miete wohnenden Kapitalmarktanleger sehr viel schlechter: der Vermögensendwert des Immobilienbesitzers ist um 375.978 DM oder um 44,5% geringer. Es stellt sich jedoch die Frage, inwiefern durch Variation der unterstellten Annahmen dieses Ergebnis weiterhin Bestand hat.

2. Variation einzelner Annahmen und Sensitivität der Ergebnisse

2.1 Variation der jährlichen Wertsteigerung der Immobilie

Die Berechnungen des BMF unterstellen eine jährliche Wertsteigerung der Immobilie von 1,5%. Aufgrund des mit 30 Jahren sehr langen Betrachtungszeitraums ist dies eine ganz zentrale Annahme für die vorliegende Berechnung des Vermögensendwertes eines Immobilienbesitzers. Durch die starken Zinseszinseffekte bewirkt bereits eine geringfügig höhere Wertsteigerung einen deutlich höheren Vermögensendwert für den Anleger, der eine Immobilie erworben hat.

Welche Wertsteigerung für Immobilien war nun in der Vergangenheit zu realisieren? Hier kommt eine Studie des "Münchener Institut, Bulwien und Partner GmbH" aus dem Jahr 2000 für den Beobachtungszeitraum 1975 bis 1999 zu dem Schluss, dass für Eigentumswohnungen eine Wertsteigerung von 2,2% jährlich zu verzeichnen war. Zum gleichen Ergebnis führt eine Auswertung der Preisspiegel des Ring Deutscher Makler für in Westdeutschland gelegene Eigentumswohnungen im Zeitraum von 1975 bis 2000.

Allerdings strebt ein Großteil der Bevölkerung die Nutzung eines Eigenheimes und nicht einer Eigentumswohnung an. So muss auch die Wertsteigerung dieser Objektarten in der Vergangenheit in Betracht gezogen werden. Bei Reihenhäusern war eine Wertsteigerung von durchschnittlich 2,8% p.a., für freistehende Einfamilienhäuser 3,5% p.a. zu beobachten. Für Wohnimmobilien insgesamt (inkl. Eigenheimen) war sogar eine Wertsteigerung von 3,2% jährlich realisierbar. Alle Angaben beziehen sich auf Westdeutschland.

Wie groß die Auswirkungen sind, wenn man auch für die Zukunft ähnliche Wertsteigerungsraten unterstellt, verdeutlicht Abbildung 1:

Abbildung 1 : Vermögensendwerte bei unterschiedlichen Wertsteigerungsraten

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Abbildung 1 zeigt, dass bereits geringfügig höhere Wertsteigerungsraten eine Anlage in Immobilien deutlich attraktiver erscheinen lassen. Bei einer Wertsteigerung von 2,2% p.a. beträgt der Wert der Immobilie nach 30 Jahren bereits 576.299 DM (gegenüber 468.924 DM bei 1,5% p.a.). Damit ist der Immobilienbesitzer nur noch um 31,8% schlechter gestellt.

Beträgt die Wertsteigerung 2,8% (3,2%) p.a., ist die Immobilie nach 30 Jahren 686.933 DM (771.813 DM) wert und der Immobilienbesitzer nur noch um 18,7% (8,7%) schlechter gestellt.

Bereits bei einer Wertsteigerung von ca. 3,5% p.a. liegen die Vermögensendwerte bei Immobilienkauf oder bei Miete/Anlage gleichauf.

2.2 Variation der jährlichen Mietsteigerung

In der Berechnung des BMF wird mit jährlichen Mietsteigerungen in Höhe von 1,5% kalkuliert. Aus dem Mietenindex des Statistischen Bundesamtes für die letzten 25 Jahre ergibt sich jedoch ein mittlerer Anstieg von jährlich 3,3%. Extrapoliert man diesen Mietanstieg auf die Zukunft, so hat dies Auswirkungen auf den Vermögensendwert bei Miete/Anlage. Dieser wird stark sinken, da aufgrund der höheren Mietausgaben in der Zukunft der Betrag, der in späteren Jahren am Kapitalmarkt angelegt werden kann, sehr viel geringer ist bzw. sogar Kapital aus der Anlage zur Mietzahlung entnommen werden muss. Wie sich die Anlagebeträge entwickeln, zeigt Abbildung 2:

Abbildung 2: Entwicklung der Anlagebeträge

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Durch das deutlich geringere Volumen, das am Kapitalmarkt angelegt werden kann, reduziert sich bei einer mittleren Mietsteigerung von 3,3% p.a. der Vermögensendwert für den zur Miete wohnenden Anleger erheblich: Statt eines Vermögens von 844.902 DM besitzt der Anleger nach 30 Jahren nur ein Vermögen von 557.452 DM. Damit hat er nur noch einen Vorteil von 88.528 DM oder 15,9% gegenüber dem Immobilienbesitzer.

Ab dem kritischen Jahr 16 werden die Anlagebeträge sogar negativ, d.h. der Immobilienbesitzer hat schon während der Finanzierungsphase geringere Belastungen und einen Liquiditätsvorteil gegenüber dem Anleger. Oder anders gewendet muss der Anleger, um seine steigende Miete zu zahlen, Rücklagen aus den angesparten Beträgen entnehmen.

2.3 Variation des Anlagehorizontes

    Die Berechnungen des BMF basieren auf einem Anlagehorizont von 30 Jahren. Geht man aber von einem durchschnittlichen Erwerbsalter von 38 Jahren aus, das bei selbstnutzenden Immobilienbesitzern im Durchschnitt erreicht wird, und unterstellt man ein durchschnittliches Renteneintrittsalter von 63 Jahren, so verkürzt sich der Zeitraum auf 25 Jahre.

    Für die Berechnung wäre deshalb anzupassen, dass das Hypothekendarlehen bereits nach 25 Jahren getilgt sein muss. Dies ist der Fall, wenn die Annuität auf 19.675,56 DM erhöht wird und somit die anfängliche jährliche Tilgung 1,69815% beträgt. Somit ist zwar der jährliche Anlagebetrag höher als im Szenario des BMF, die Zinseszinseffekte aus der Anlage werden jedoch deutlich geringer ausfallen. Damit wird auch der Vermögensendwert bei Miete/Anlage deutlich sinken.

    Unter Beibehaltung aller anderen Annahmen der BMF-Berechnung ergibt sich für den Immobilienbesitzer bei einem Anlagehorizont von 25 Jahren ein Vermögensendwert von 435.283 DM; für den zur Miete wohnenden Anleger beträgt der Endwert 695.100 DM. Der Immobilienbesitzer ist somit nur noch um 37,4% oder 259.817 DM schlechter gestellt.

    Die Berechnungen aller Vermögensendwerte im Detail befinden sich im Anhang.

3. Alternativszenario unter Variation mehrer Annahmen

In diesem Abschnitt soll kurz dargestellt werden, was sich als Ergebnis der Berechnungen ergibt, wenn sowohl für die jährliche Wertsteigerung der Immobilie als auch für die jährliche Mietsteigerung Vergangenheitswerte aus 25 Jahren für die Zukunft angenommen werden. Es wird deshalb eine Wertentwicklung der Immobilien von 3% p.a. unterstellt; gleichzeitig wird eine jährliche Mietsteigerung von 3% p.a. einkalkuliert. Damit liegen beide Werte – vorsichtig kalkuliert – unter den oben beschriebenen Vergangenheitswerten von 3,2% bzw. 3,3%. Um die Berechnung konsistent zu halten, wird gleichzeitig angenommen, dass die jährlichen Instandhaltungskosten ebenfalls um 3% steigen. Dies entspricht etwa der allgemeinen Inflationsrate, wie sie in der Vergangenheit beobachtet werden konnte.

Tabelle 2 gibt eine Übersicht über die unterstellten Annahmen:

Parameter

Annahmen

Verzinsung der Anlage (p.a.)

6,0%

Wertsteigerung der Immobilie (p.a.)

3,0%

eingesetztes Eigenkapital

60.000,00 DM

Quadratmeter der Immobilie

80,00

Preis der Immobilie pro Quadratmeter

3.750,00 DM

Kreditzins (p.a.)

6,5%

Miete pro Quadratmeter

13,00 DM

Mietanstieg (p.a.)

3,0%

Instandhaltungskosten pro Quadratmeter

2,00 DM

Anstieg Instandhaltungskosten (p.a.)

3,0%

Tabelle 2: Parameter des Alternativszenarios

Unter Berücksichtigung dieser Annahmen ergibt sich ein gegenüber den Berechnungen des BMF gegensätzliches Bild: Der Vermögensendwert des Immobilienbesitzers beträgt 728.178 DM, wogegen der zur Miete wohnende Anleger lediglich auf einen Vermögensendwert von 647.414 DM kommt. Somit ist in diesem Szenario der Immobilienbesitzer sogar um 80.764 DM oder 12,5% besser gestellt. Die ausführlichen Berechungen dieser Vermögensendwerte finden sich wiederum im Anhang.

Zusammenfassend kann man also feststellen, dass die Entscheidung, ob und in welchem Ausmaß ein zur Miete wohnender Kapitalanleger besser gestellt ist als ein Immobilienbesitzer, sehr stark von den zugrunde liegenden Annahmen abhängt. Deshalb ist es auch nicht zwangsläufig, dass eine Investition in eine Immobilie immer deutlich gegenüber einer Anlage am Kapitalmarkt zurückbleibt, insbesondere dann, wenn man berücksichtigt, dass viele Arten von Kapitalerträgen im Gegensatz zur Wertsteigerung der Immobilie auch bei langer Anlagedauer steuerpflichtig bleiben.

 

Abbildung 3: Vergleich der Szenarien

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