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Energiesparhäuser erfordern umfassendes Energiekonzept

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt keine Mindestanforderungen an die Dämmung der Bauteile vor. Sie begrenzt lediglich den jährlich zulässigen Primärenergiebedarf eines Hauses. Wie groß der Primärenergiebedarf ist, hängt von der Gebäudegeometrie ab.

Die Differenz aus den Wärmeverlusten und -gewinnen ergibt den sogenannten Heizwärmebedarf eines Hauses. Ein Haus verliert Wärmeenergie über die Gebäudehülle, beim Lüften und für die Warmwasserbereitung. Gleichzeitig gewinnt es Wärme durch die Sonneneinstrahlung (solare Energiegewinne) und durch elektrische Geräte (interne Energiegewinne).

Bei der Berechnung des Primärenergiebedarfes wird der Heizwärmebedarf mit der Anlagenaufwandszahl ep multipliziert. Weil sie die Verluste der Heizungsanlage und die Energieverluste, die bei der Gewinnung, Umwandlung und dem Transport des Brennstoffes entstehen erfasst, haben die Art des Energieträger sowie der Wirkungsgrad und Standort der Heizungsanlage einen großen Einfluss auf den Primärenergiebedarf. Positiv wirken sich nachwachsende Brennstoffe und innerhalb des wärmegedämmten Bereichs stehende Heizungen aus.

Wie der zulässige Primärenergiebedarf eines Hauses einzuhalten ist, bleibt dem Planer und letztendlich dem Bauherrn überlassen.


Der Energieträger (Brennstoff, Solarenergie) sowie die Heiztechnik und der Standort der Heizungsanlage beeinflussen maßgeblich den Primärenergiebedarf:

Beispiele von KfW 40 / Passivhäusern:

Beispiel der KB-Wohnbau

Beispiel der Waldberg Franchise AG

Beispiel der Xella International GmbH

Infobroschüre der Bisotherm GmbH

Infos von der HANNOVER HAUS GmbH

Beispiele der 1.2.3 Massivbau GmbH
Info zu KfW 40
Info zu KfW 60


Beispiele der ELZ Bau GmbH

Beispiele der BetonMarketing Deutschland GmbH


Infobroschüre der THERMOPOR ZIEGEL-KONTOR ULM GmbH

Beispiel von RegioHaus Bau GmbH

 
 

Neubau Energiesparhaus Massiv Meins e.V.