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Energiesparhäuser erfordern
umfassendes Energiekonzept
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt keine Mindestanforderungen an die Dämmung der Bauteile
vor. Sie begrenzt lediglich den jährlich zulässigen Primärenergiebedarf
eines Hauses. Wie groß der Primärenergiebedarf ist, hängt von der Gebäudegeometrie
ab.
Die Differenz aus
den Wärmeverlusten und -gewinnen ergibt den sogenannten Heizwärmebedarf
eines Hauses. Ein Haus verliert Wärmeenergie über die Gebäudehülle, beim
Lüften und für die Warmwasserbereitung. Gleichzeitig gewinnt es Wärme
durch die Sonneneinstrahlung (solare Energiegewinne) und durch elektrische
Geräte (interne Energiegewinne).
Bei der Berechnung
des Primärenergiebedarfes wird der Heizwärmebedarf mit der Anlagenaufwandszahl
ep multipliziert. Weil sie die Verluste der Heizungsanlage
und die Energieverluste, die bei der Gewinnung, Umwandlung und dem Transport
des Brennstoffes entstehen erfasst, haben die Art des Energieträger sowie
der Wirkungsgrad und Standort der Heizungsanlage einen großen Einfluss
auf den Primärenergiebedarf. Positiv wirken sich nachwachsende
Brennstoffe und innerhalb des wärmegedämmten Bereichs stehende Heizungen
aus.
Wie der zulässige
Primärenergiebedarf eines Hauses einzuhalten ist, bleibt dem Planer und
letztendlich dem Bauherrn überlassen.

Der
Energieträger (Brennstoff, Solarenergie) sowie die Heiztechnik und
der Standort der Heizungsanlage beeinflussen maßgeblich den Primärenergiebedarf:
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Beispiele
von KfW 40 / Passivhäusern:
Beispiel
der KB-Wohnbau
Beispiel
der Waldberg Franchise AG

Beispiel
der Xella International GmbH

Infobroschüre
der Bisotherm GmbH

Infos von der HANNOVER HAUS GmbH

Beispiele der 1.2.3 Massivbau GmbH
Info zu KfW 40
Info zu KfW 60

Beispiele der ELZ Bau GmbH

Beispiele der BetonMarketing Deutschland GmbH


Infobroschüre
der THERMOPOR ZIEGEL-KONTOR ULM GmbH

Beispiel
von RegioHaus Bau GmbH
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