Urteile aus dem Kuriositätenkabinett: Wer neben einem Fußballplatz wohnt, der muss damit rechnen, dass ab und an Bälle im Garten landen. Nur: Einem Grundstückseigentümer in Sachsen-Anhalt wurde es irgendwann zu viel. Er kam beim Aufsammeln der nach eigener Zählung im Jahresdurchschnitt 134 Bälle einfach nicht mehr nach und empfand das als erhebliche Störung. Das sah nach Informationen des Infodienstes Recht und Steuern der
LBS auch das zuständige Oberlandesgericht so: Der Zivilsenat fand, dass ein Ball pro Woche ein erträglicher Durchschnittswert wäre. So wurde der Betreiber des Platzes dazu aufgefordert, dafür zu sorgen, dass weniger Bälle auf dem Nachbargrundstück landen.