Baden-Württembergische Förderungen für Wohneigentum

Die Wohnraumförderung auf der Grundlage des Förderprogramms Wohnungsbau BW 2022 richtet sich landesweit insbesondere an:

1. Investoren, die bereit sind, sozial gebundene Mietwohnungen zu bauen oder neu errichtete Wohnungen zu erwerben, um den Wohnraum wohnberechtigten Haushalten gegen eine reduzierte Mietzahlung (Sozialmiete) zu überlassen (soziale Mietwohnraumförderung).

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2. private Bauherren, die an neuem oder gebrauchten, gegebenenfalls erwerbsnah modernisierten Wohnraum Eigentum zur Selbstnutzung begründen möchten und hierbei auf staatliche Hilfe angewiesen sind (soziale Förderung selbstgenutzten Wohneigentums).

Zu 2. Selbst genutzter Wohnraum privater Bauherren

Mit dieser Förderung wird die Bildung selbst genutzten Wohneigentums durch einkommensschwächere Haushalte unterstützt.

Zuwendungsempfänger können sein

  • Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften (Paare) und Alleinerziehende mit mindestens einem haushaltsangehörigen Kind,
  • schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnungsbedürfnissen,

wenn diese Haushalte das geförderte Objekt ausschließlich selbst nutzen möchten.

Gefördert werden kann nur, wer die Einkommensgrenzen der Verwaltungsvorschrift zum Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022 einhält.

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a) Neubau und Erwerb neuen Wohnraums sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen

b) Erwerb bestehenden Wohnraums

Für die vorgenannten Maßnahmen nach a) und b) wird wahlweise ein für die Dauer von 15 Jahren zinsloses Darlehen beziehungsweise ab Erreichen eines Energiesparhauses ein für die Dauer von 20 Jahren zinsloses Darlehen, angeboten. Die Basisförderung beträgt zum Beispiel für Haushalte mit einem minderjährigen Kind bis zu 222.500 Euro (Darlehenshöchstbetrag) und erhöht sich mit steigender Zahl haushaltsangehöriger minderjähriger Kinder.

Bei Erreichen eines Energiesparhauses erhöht sich der Darlehenshöchstbetrag entsprechend um 50.000 Euro. Schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen erhalten ohne haushaltsangehörige Kinder ein Förderdarlehen in Höhe des Sockelbetrages von 182.500 Euro.

Beim Erwerb bestehenden Wohnraums nach b) können Kosten für erwerbsnahe Modernisierungen bis zum jeweiligen Darlehenshöchstbetrag der Basisförderung in die Finanzierung einbezogen werden. Die Basisförderung kann jeweils mit Zusatzförderungen verbunden werden.

c) Altersgerechter Umbau

d) Ergänzungsförderung

Schließlich haben die Empfänger eines Förderdarlehens, aber auch Haushalte, die für ein solches Förderdarlehen nicht in Betracht kommen, jedoch Wohneigentum begründen wollen, die Möglichkeit einer Ergänzungsförderung. Sie kann gewährt werden, wenn nachträglich Kinder in den Haushalt aufgenommen werden und der Haushalt zu diesem Zeitpunkt die maßgebliche Einkommensgrenze einhält.

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Bei der L-Bank stehen diverse Finanzierungsprogramme bereit:

  • L-Bank: Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
  • L-Bank: Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung bei Bau oder Erwerb neuen Wohnraums
  • L-Bank: Zusatzfinanzierung Energieeffizienz – Eigentumsfinanzierung BW
  • L-Bank: Wohnen mit Kind
  • L-Bank: Mietwohnungsfinanzierung BW – Neubau – MW10-/MW15-/MW25-/MW30-Darlehen